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Ausstellen von Tiergesundheitsbescheinigungen

Bestimmte Tiere müssen bei Verbringung in einen anderen Bestand oder ins Ausland von einer Gesundheitsbescheinigung begleitet werden, die im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt beantragt werden kann. Ein sogenanntes "Vorlaufattest" wird unter anderem benötigt, wenn Tiere an einer "Sammelstelle" zusammengetrieben und anschließend in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in Drittländer verbracht werden.

Weiterhin wird für die Ausfuhr von bestimmten Tieren und tierischen Nebenprodukten eine Veterinärbescheinigung benötigt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Ausstellung von Tiergesundheitsbescheinigungen werden unter anderem folgende Daten benötigt:

  • Angaben zur Identifikation der zu verbringenden Tiere
  • Herkunfts- und Empfängerbetrieb
  • Transportmittel und -unternehmen
  • die letzten durchgeführten Monitoring-Untersuchungen

Im Einzelfall können darüber hinaus noch weitere Nachweise angefordert werden.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Ausstellung von Tiergesundheitsbescheinigungen fallen je nach Tierart beziehungsweise tierischem Nebenprodukt Gebühren nach Ziffer II.1.1, II.1.7 oder II.2.1 der der Anlage zur "Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens" (GOVV) an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Ausstellung von Tiergesundheitsbescheinigungen ist mindestens einen Werktag im Voraus zu beantragen.

Handelt es sich bei der Verbringung um eine Ausfuhr von Tieren beziehungsweise um einen Tiertransport innerhalb Deutschlands von über 8 Stunden, ist dies mindestens zwei Werktage vor der beabsichtigten Verbringung mitzuteilen, um eine erforderliche Nämlichkeits- und Transportkontrolle sicher zu stellen. (Anmerkung: spätestens Donnerstag für geplante Transporte am Sonntag oder Montag)

Die Ausstellung von Tiergesundheitsbescheinigungen sowie Vor-Ort-Kontrollen werden ausschließlich montags bis freitags durchgeführt.

Rechtsgrundlage