Bewachungsgewerbe Erlaubnis
Unter Bewachungsgewerbe wird die auf den Schutz des Lebens oder Eigentums fremder Personen vor Eingriffen Dritter gerichtete Tätigkeit verstanden. Die unter den Begriff "Bewachung" fallenden konkreten Tätigkeiten sind breit gefächert. Sie reichen von
- der herkömmlichen Fahrrad-, Kraftfahrzeug- und Gebäudebewachung über
- den Veranstaltungsdienst,
- die Fluggastkontrolle,
- die Durchführung von Geld- und Werttransporten,
- den Personenschutz bis hin zur
- Bewachung von Industrie- und militärischen Anlagen sowie von Kernkraftwerken.
Alle Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe (z. B. Objekt- oder Personenschutz) bedürfen einer besonderen Erlaubnis, die von der zuständigen Stelle erteilt wird.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Auszug aus dem Handelsregister
- Handelt es sich um eine GmbH & Co. KG, so ist ein entsprechender Auszug für die GmbH und die KG einzureichen.
- Unterrichtungsnachweis
- Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung (§ 6 Bewachungsverordnung (BewachV)
- Führungszeugnis für Behörden (Belegart O)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Nachweis der für den Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel oder Sicherheiten
- Auskunft über Einträge gemäß § 882b Zivilprozessordnung (ZPO) und § 26 Absatz 2 Insolvenzordnung (InsO) im Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichtes, in dessen Bezirk die antragstellende Person in den letzten 3 Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte
- ggf. steuerrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
bei den Tätigkeiten "Schutz vor Ladendieben", "Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr", "Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken":
- Nachweis einer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 40.1.12 an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage
Formulare
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für Bewacher nach § 34a GewO
- Empfangsbescheinigung nach § 17 Abs. 2 der Bewachungsverordnung
- Anzeige des Waffengebrauchs während des Wachdienstes nach § 20 Abs. 2 Bewachungsverordnung (BewachV)
- Vorherige Meldung einer Wachperson, des gesetzlichen Vertreters bei einer juristischen Person oder der mit Leitung des Gewerbebetriebes beauftragten Person (§ 9 Abs. 3 Satz 1 BewachV) / Meldung ü. d. ausgeschiedenen Personen nach § 9 Abs. 3 Satz 2 BewaV