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Entsorgung von Altfahrzeugen

Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.

Der Landkreis ist als Untere Abfallbehörde für die Entfernung von Kraftfahrzeugen und Anhängern ohne gültiges Kennzeichen zuständig, wenn diese auf öffentlichen Flächen abgestellt sind, keine Hinweise auf eine Entwendung vorliegen und nicht innerhalb eines Monats nach Aufforderung (Bekleben mit rotem Punkt) entfernt worden sind.

An wen muss ich mich wenden?

Auf öffentlichen Flächen abgestellte nicht zugelassenen Altfahrzeuge müssen der Unteren Abfallbehörde beim Landkreis Ammerland, den Ordnungsämtern der Gemeinden oder der Polizei gemeldet werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Zum Auffinden des nicht zugelassenen Fahrzeuges werden genaue Ortsangaben benötigt. Lagepläne und Fotos können hilfreich sein.

Rechtsgrundlage

  • Kreislaufwirtschaftsgesetz
  • Niedersächsisches Abfallgesetz