Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Waffenhandel Erteilung
Der Umgang mit Waffen oder Munition bedarf grundsätzlich einer Erlaubnis.
Die Erlaubnis zum gewerbsmäßigen oder selbstständigen Erwerben, Vertreiben oder Überlassen von Schusswaffen oder Munition im Rahmen eines wirtschaftlichen Unternehmens wird von der zuständigen Stelle erteilt. Sie kann auf bestimmte Schusswaffen- und Munitionsarten beschränkt werden.
Es muss ein Waffenhandelsbuch geführt werden, aus dem die Art und Menge der Schusswaffen, ihre Herkunft und ihr Verbleib hervorgeht.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Fachkundenachweis
- Bescheinigung der zuständigen Justiz- oder Verwaltungsbehörde des Heimat- oder Herkunftslandes
- Bestätigung der Heimatbehörde
- Nachweis der gewerblichen Niederlassung, Betriebs-/Geschäftsräume
- ggf. Abschrift bereits erteilter Waffenhandelserlaubnis
- Lebenslauf
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Abschnitt I Ziffer 2 der Anlage Gebührenordnung der Kostenverordnung zum Waffengesetz (WaffKostV) an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Erlaubnis erlischt, wenn die Erlaubnisinhaberin/der Erlaubnisinhaber die Tätigkeit nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Erlaubnis begonnen oder ein Jahr lang nicht ausgeübt hat. Die Fristen können aus besonderen Gründen verlängert werden.
Die Erlaubnisinhaberin/der Erlaubnisinhaber hat die Aufnahme und Einstellung des Betriebs sowie die Eröffnung und Schließung einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Stelle anzuzeigen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Bei in die Handwerksrolle eingetragenen Büchsenmachern schließt die Waffenherstellungserlaubnis die Erlaubnis zum Waffenhandel ein.
Formulare
- Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zum Waffenhandel
- Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats
- Umstellung auf die SEPA-Basislastschrift
- SEPA-Lastschriftmandat, Ermächtigung zum Einzug von Zahlungen mittels Lastschrift für eine einmalige Zahlung / für wiederkehrende Zahlungen
- Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats, Kombimandat für eine einmalige Zahlung / für wiederkehrende Zahlungen