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Fahrerlaubnis: Ersatz bei Verlust oder Diebstahl

Wenn Ihr Führerschein durch Diebstahl oder Verlust abhandengekommen ist, benötigen Sie umgehend einen neuen Führerschein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

bei Verlust:

  • ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
  • Abgabe beziehungsweise Abnahme einer eidesstattlichen Erklärung über den Verbleib des Führerscheines (im Rahmen der Vorsprache)
  • eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde – nur bei alten grauen oder rosa Führerscheinmodellen
  • gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung oder gültiger Passersatz

bei Diebstahl:

  • ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
  • Diebstahlsanzeige der zuständigen Polizeidienststelle
  • eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde – nur bei alten grauen oder rosa Führerscheinmodellen
  • gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung oder gültiger Passersatz

Welche Gebühren fallen an?

  • bei Verlust 70,10 Euro 
  • bei Diebstahl 39,40 Euro 

Die Gebühren sind  inklusive Direktzusendung durch die Bundesdruckerei nach Hause.