Fahrerlaubnis: Ersatz bei vorhandenem Führerschein
Wenn Ihr Führerschein aus verschiedenen Gründen (zum Beispiel Unleserlichkeit der Daten oder verändertes Aussehen der Person)unbrauchbar geworden ist, benötigen Sie einen neuen Führerschein.
Nicht erforderlich ist ein neuer Führerschein bei Änderung des Namens infolge Heirat oder anderer Umstände, wenn der im Führerschein geführte Name im Personalausweis ersichtlich (Geburtsname), also nachvollziehbar ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
bei Unbrauchbarkeit:
- ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
- eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde – nur bei alten grauen oder rosa Führerscheinmodellen
- gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung oder gültiger Passersatz
- alter Führerschein
bei Namenswechsel:
- ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
- eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde – nur bei alten grauen oder rosa Führerscheinmodellen
- gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung oder gültiger Passersatz; falls der neue Name nicht daraus hervorgeht, also dort noch nicht eingetragen ist, eine Bescheinigung über die Namensänderung
- alter Führerschein
Welche Gebühren fallen an?
25,30 Euro – bei Direktzusendung durch die Bundesdruckerei weitere 5,10 Euro