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Fahrerlaubnis: Umschreibung - ausländische Fahrerlaubnis außerhalb der EU

Inhaber einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis dürfen unter der Voraussetzung, dass sie einen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben, im Umfang ihrer Berechtigung für die Dauer von bis zu sechs Monaten in Deutschland Kraftfahrzeuge führen. Nach dieser Zeitspanne ist für das weitere Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland eine Umschreibung der Fahrberechtigung in eine deutsche Fahrerlaubnis erforderlich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antragsformular (wird in der Fahrerlaubnisbehörde erstellt)
  • Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Vertriebenenausweis)
  • Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt
  • ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
  • gültiger ausländischer Führerschein, gegebenenfalls mit amtlicher Übersetzung
  • gegebenenfalls Sehtestbescheinigung und Erste-Hilfe-Nachweis

Alle weiteren Antragsunterlagen richten sich nach der umzustellenden Fahrerlaubnisklasse und nach dem Staat, welcher die Fahrerlaubnis erteilt hat. Genauere Auskünfte erteilt Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren von 43,90 Euro an.