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Frühförderung behinderter Kinder

Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.

Nr. 99107005000000

Das Angebot der interdisziplinären Beratungs- und Früherkennungsteams sowie der heilpädagogischen Frühförderstellen richtet sich an behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder in der Altersgruppe von der Geburt bis zum Schuleintritt.

 

Durch eine möglichst frühzeitige Diagnose mit anschließender Förderung sollen die Folgen einer Behinderung beseitigt bzw. abgemildert und die Kinder in ihrer natürlichen Entwicklung unterstützt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Gebühren fallen an?

Die Leistung ist für die Kinder kostenfrei.

Was sollte ich noch wissen?

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie