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Geschwindigkeitsmessungen

Vorrangiges Ziel der Verkehrsüberwachung – insbesondere durch Geschwindigkeitsmessungen – ist die Verkehrsunfallprävention. Unfälle sollen verhütet und Unfallfolgen gemindert sowie schädliche Umwelteinflüsse begrenzt werden. Die Verkehrsteilnehmer sollen zu verkehrsgerechtem und rücksichtsvollem Verhalten veranlasst werden.

Lückenlose Verkehrsüberwachung ist nicht möglich, daher sind Prioritäten zu setzen und Schwerpunkte zu bilden. Überwachungsmaßnahmen sind dort zu konzentrieren, wo sich häufig Unfälle ereignen (Unfallschwerpunkte) oder die Wahrscheinlichkeit besteht, dass sich Unfälle ereignen werden (Unfallgefahrenpunkte). Das sind insbesondere solche Stellen, an denen wiederholt wichtige Verkehrsregeln missachtet werden und die nicht durch verkehrstechnische Vorkehrungen zu entschärfen sind. Weiter werden Messungen in sogenannten schutzwürdigen Zonen (zum Beispiel vor Schulen und Kindergärten) durchgeführt. Die Straßenverkehrsbehörden führen Verkehrsüberwachung auf allen öffentlichen Straßen in ihrem Zuständigkeitsbereich durch.

Verfahrensablauf

Die Überwachung der Einhaltung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten erfolgt im Landkreis Ammerland durch mobile, geeichte Geschwindigkeitsmessanlagen. Diese werden vor einer Messung an den relevanten Stellen aufgestellt und mit Hilfe von Fahrbahnmarkierungen ausgerichtet. Das Messpersonal der Straßenverkehrsbehörden ist für den Umgang mit mobilen Messgeräten qualifiziert, um beweissichere Geschwindigkeitsmessungen vornehmen zu können.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei Eingaben beziehungsweise Nachfragen ist grundsätzlich die Angabe des Aktenzeichens erforderlich.

Rechtsgrundlage

§ 3 Straßenverkehrsordnung (StVO)

Richtlinien für die Überwachung des fließenden Straßenverkehrs durch Straßenverkehrsbehörden Gem. RdErl. d. MI u. d. MW v. 25. 11. 1994 - 21.2-01461/6 (Nds.MBl. Nr.44/1994 S.1555, PolNBl. 1995, S.32), geändert durch Gem.RdErl. v. 25.02.1998 (Nds.MBl. Nr.14/1998, S.531) und v. 7.10.2010 (Nds.MBl. Nr.40/2010 S.1016)