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Kraftfahrzeug Wiederzulassung im Onlineverfahren
Nr. 99036008007008Ab dem 01. Oktober 2017 können Fahrzeuge über das Internet auf den selben Halter im selben Zulassungsbezirk wiederzugelassen werden. Hierzu bietet die zuständige Stelle einen Onlineverfahrensweg an.
Fachlich freigegeben am
18.10.2017
Welche Unterlagen werden benötigt?
- "neue" Zulassungsbescheinigung Teil I
- Personalausweis der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) zur Identifizierung
- Stempelplakette mit verdecktem Sicherheitscode
- das reservierte Kennzeichen, die Fahrzeugidentifikationsnummer und den Sicherheitscode der zur Außerbetriebsetzung verwendeten Zulassungsbescheinigung Teil 1
- die Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung
- Daten für das SEPA-Lastschriftmandat zur Einziehung der Kraftfahrzeugsteuer
- sofern vorhanden, Merkmal zur Beantragung einer Kraftfahrzeugsteuervergünstigung
- die erforderlichen Daten zum Einzug der Infrastrukturabgabe
- Unterlagen über die letzte Hauptuntersuchung und, sofern erforderlich, über die letzte Sicherheitsprüfung
- die Angabe, dass für das Fahrtzeug kein Verwertungsnachweis ausgestellt worden ist
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.