Pfandverwertungsfrist im Pfandleihgewerbe Verlängerung
Auf Antrag bei der zuständigen Stelle kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, die Pfandverwertungsfrist verlängert werden.
Die Frist ist so lange zu verlängern, wie der wichtige Grund voraussichtlich bestehen wird. Bei Verhinderung durch eine gerichtliche oder behördliche Maßnahme ist die Frist bis zu der auf die Aufhebung der Maßnahme folgenden Verwertung anderer Pfänder zu verlängern.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ggf. Personalausweis oder Reisepass
- Pfandleiherlaubnis auf Verlangen der zuständigen Stelle
- ggf. Unterlagen, die den wichtigen Grund dokumentieren
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 40.2 an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.