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Sprachheilberatung

Das Sprechen und Hören ist für die Menschen eine grundlegende Möglichkeit, mit ihrer Umwelt in Kontakt zu treten und Beziehungen aufzubauen. Daher sollten Auffälligkeiten darin früh erkannt und dementsprechend geeignete Maßnahmen zur Förderung veranlasst werden.

Im Gesundheitsamt werden regelmäßig in Kooperation zwischen dem Amtsärztlichen Dienst, dem Allgemeinen Sozialdienst und der Fachberatung für Hör- und Sprachgeschädigte beim Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie „Sprechtage zur Hör- und Sprachheilberatung“ zur Diagnostik und Hilfeplanung für hörgeschädigte und sprachauffällige Kinder angeboten.

Enge Vernetzungen zwischen Gesundheitsamt, Kliniken, vertragsärztlichen und therapeutischen Praxen, Kindertagesstätten und anderen zuständigen Stellen ermöglichen eine immer frühere Erfassung von Risikokindern, die bei Bedarf in teilstationäre oder stationäre Behandlungen (Sprachheilkindergärten, Sprachheilzentren) übergeleitet werden können.

Durch die Vor- und Nachbereitung der Sprechtage wird im Rahmen des Allgemeinen Sozialdienstes dafür gesorgt, dass Kinder und Eltern die empfohlenen Hilfen in Anspruch nehmen können. Dabei spiegelt sich auch das Selbstverständnis des Gesundheitsamtes wieder, indem frühe präventive Interventionen eine ebenso wichtige Rolle spielen wie die gute Kooperation mit den Partnern im Gesundheitsnetzwerk.