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Trinkwasser

Ziel der Trinkwasserhygiene ist der Schutz der menschlichen Gesundheit vor nachteiligen Einflüssen, die aus der Verunreinigung von Wasser resultieren.
Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Um eine einwandfreie mikrobiologische und chemische Qualität am Zapfhahn des Verbrauchers sicherstellen zu können, werden routinemäßig Untersuchungen durch die Gesundheitsämter und Wasserversorger durchgeführt. Untersuchungspflichten sind in § 28 der Trinkwasserverordnung geregelt. Zur Qualitätssicherung bei den Untersuchungen regeln § 39 und § 40 der Trinkwasserverordnung die Anforderungen an die Untersuchungsverfahren und Untersuchungsstellen (Labore).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Entsprechend der Pflichten der Trinkwasserverordnung sind dem Gesundheitsamt Untersuchungsbefunde, Mitteilungen von Grenzwertabweichungen und ergriffene Maßnahmen zu übermitteln.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen gegebenenfalls Gebühren nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Niedersachsen an.

Rechtliche Grundlagen