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Gelber Sack

Rücknahmesystem für Verkaufsverpackungen

Der "Gelbe Sack" wurde 1993 auf Grundlage der damaligen Verpackungsverordnung zur Erfassung und Verwertung von Verkaufsverpackungen vom Unternehmen "Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland GmbH" (DSD) eingeführt.

Alle Verpackungen aus Metall, Kunststoff oder Verbundstoff werden über den Wertstoffsack zusammen erfasst, in modernen Sortieranlagen wieder in die verschiedenen Materialien getrennt und anschließend der Wiederverwertung zugeführt. Die Sammlung von Papier- und Glasverpackungen läuft nicht über den "Gelben Sack".

Inzwischen haben sich weitere Rücknahmesysteme gegründet. Mit den Dualen Systemen wurde ein zweites Abfallentsorgungssystem neben dem öffentlichen der Landkreise und Städte ins Leben gerufen in Verantwortung von Industrie und Handel. Somit ist der Landkreis Ammerland nicht Auftraggeber der Leistungen für Sammlung und Verwertung; auch finanziert sich dieses System nicht über die Abfallgebühren.

Alle Sammelsysteme sind privatwirtschaftlich organisiert und finanzieren sich ausschließlich über Lizenzentgelte, die die Hersteller für die Sammlung und Verwertung ihrer Verpackungen an die Rücknahmesysteme entrichten. Die dem Hersteller dadurch entstehenden Kosten werden an den Verbraucher über einen höheren Produktpreis weitergegeben.
Die Dualen Systeme sind dafür verantwortlich, dass die vom Gesetzgeber mittlerweile nach dem Verpackungsgesetz vorgeschriebenen Verwertungsquoten erreicht werden.

Die Kennzeichnung mit dem "Grünen Punkt" ist inzwischen entfallen, da alle Verpackungen zurückgenommen werden müssen und keine Entsorgung in Eigenregie mehr möglich ist.

Wer ist zuständig für die Sammlung der "Gelben Säcke" im Ammerland?

Zuständig für die Sammlung der Wertstoffsäcke im Landkreis Ammerland, die Einrichtung von Verteilerstellen für "Gelbe Säcke" und die Bereitstellung von Säcken (im Auftrag von: Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland GmbH (DSD), Hamburg) ist seit 1. Januar 2024 die Firma

Nehlsen AWG GmbH & Co. KG

Fuhlrieger Allee 2

26434 Wangerland

04461-9987445

kommunal-nw@nehlsen.com

Was gilt es zu beachten?

Die Abfuhr des "Gelben Sacks" erfolgt zweiwöchentlich. Die Säcke müssen bis 6.00 Uhr am Abfuhrtag so an die Straße gelegt werden, dass es nicht zu Behinderungen für Passanten oder den Verkehr kommt. Bei ungünstigen Wetterlagen (Sturm) ist ein Beschweren oder Anbinden der Säcke sinnvoll.

Die Verpackungen werden auschließlich in „Gelben Säcken“ von der Entsorgungsfirma abgefahren. Andere Behältnisse oder Abfalltonnen, die für die Sammlung der Verpackungen genutzt und zur Leerung bereitgestellt wurden, werden nicht akzeptiert und folglich der Verpackungsmüll auch nicht mitgenommen.


Für die Verteilung der „Gelben Säcke“ wurden zahlreiche Verteilerstellen im Kreisgebiet eingerichtet. Die Abgabe an private Verbraucher ist jedoch durch Vorgabe des Dualen Systems auf eine Rolle zur Zeit begrenzt.

Papierverpackungen werden natürlich weiterhin über die Papiertonne abgefahren; Glasverpackungen gehören in die Glascontainer.

Was gehört in den "Gelben Sack"?

In den "Gelben Sack“ gehören ausschließlich Verkaufsverpackungen mit oder ohne "Grünen Punkt" aus folgenden Materialien:

  • Kunststoffe: Becher von zum Beispiel Joghurt, Margarine, Quark oder Sahne, Behälter von Spül- und Körperpflegemitteln, aufgeschäumte Kunststoffe (Styropor), Blisterschutzverpackungen, Folien, Plastiktüten (Tragetüten, Chipstüten, Gefrierbeutel), Frischhaltefolien, Einweggeschirr, Plastikblumentöpfe, Kunststofftiegel. Auch vollkommen restentleerte und ausgehärtete Farbeimer von Dispersionsfarben (wasserlösliche Farben wie Wandfarben ohne Gefahrensymbol)
  • Metalle: Konserven-, Tierfutterdosen, Aluminiumdosen, -schalen, -folie, -deckel, -tuben, Kronkorken, Verschlüsse, Spraydosen (restlos entleert)
  • Verbundstoffe: Getränke- und Milchtüten, Vakuumverpackungen (Kaffee), mit Kunststoff oder Metall beschichtete Papiere, Kaugummipapier sowie Steingutflaschen und Korken

Das Spülen der Verpackungen ist nicht erforderlich.

Was gehört nicht in den "Gelben Sack"?

  • Abfälle, die nicht Verkaufsverpackungen sind, auch wenn diese aus Kunststoff, Metall oder Verbunden bestehen: Schüsseln, Spielzeug, Einwegartikel, Klarsichthüllen, Luftmatratzen, Zahnbürsten, Auslegefolie, Blechgeschirr, Töpfe, Pfannen, Elektroteile und dergleichen
  • Verpackungen aus Papier, Pappe oder Karton wie zum Beispiel Mehl- und Zuckertüten, Pizzakartons, Faltkartons (diese gehören in die Papiertonne)
  • Glasverpackungen (sie gehören in die flächendeckend vom „Dualen System“ aufgestellten Glascontainer)
  • Restmüll, Bioabfälle und schadstoffhaltige Sonderabfälle (wie Farbdosen oder Spraydosen mit Inhalt)