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Elektro- und Elektronikaltgeräte

Seit Inkrafttreten des Elektro- und Elektronikgesetzes 2006 dürfen Elektroaltgeräte nicht mehr zusammen mit dem Restmüll entsorgt werden, sondern müssen getrennt erfasst und einer Wiederverwertung zugeführt werden. Ein deutlicher Hinweis darauf ist das „Symbol mit durchgestrichener Mülltonne“.

Zwischenzeitliche Novellierungen des Elektrogesetzes (2016 und 2022) brachten seitdem zahlreiche Neuregelungen:

  • Inzwischen fallen alle elektrischen und elektronischen Geräte unter das Gesetz, sofern sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Durch diese Erweiterung des Anwendungsbereiches, „Open Scope“, sind jetzt auch neue Gerätearten mit fest eingebauten elektrischen Bauteilen von der Getrenntsammlungs- und Verwertungspflicht betroffen, zum Beispiel Möbelstücke mit elektrischen Bauteilen (Fernsehsessel, beleuchtete Spiegel) oder Kleidungsstücke mit LED-Elementen.
    Allerdings muss das elektronische Bauteil an die Nutzungsdauer des Gesamtprodukts gekoppelt sein, das heißt, ein Austausch des elektronischen Bestandteils wäre nur mit der Zerstörung des Gerätes möglich (Energieträger nicht entnehmbar).
  • Auch die bestehenden Rücknahmeregeln von Elektrogeräten im stationären Handel wurden präzisiert und erweitert.

Was muss der Bürger wissen?

Der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Landkreis Ammerland, hat den Bürger über folgende Neuregelungen zu informieren:

  • Elektro- und Elektronikaltgeräte enthalten gefährliche Schadstoffe, die bei einer unsachgemäßen Handhabung (Bruch) oder Entsorgung der Geräte (Restmüllbehandlung) große Gefahren für Mensch und Umwelt bergen.
  • Alle Elektro- und Elektronikaltgeräte, auch solche, die mit Batterien oder Solarzellen betrieben werden, müssen aus diesem Grunde einer Wiederverwendung, einem Recycling oder einer anderen Form der Verwertung zugeführt werden mit dem Ziel, die zu beseitigende Abfallmenge zum Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit zu reduzieren und dadurch die Effizienz der Ressourcennutzung zu verbessern (Rohstoffeinsparung, Rückgewinnung von Sekundärrohstoffen wie Metall, Kunststoff und anderes).
  • Der Landkreis Ammerland als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger bietet den Bürgern verschiedene Systeme zur Rückgabe von Altgeräten an.
  • Auch Händler (Elektrofachgeschäfte und nun auch Lebensmittel-Discounter) müssen unter bestimmten Voraussetzungen Elektroaltgeräte zurücknehmen.
  • Altbatterien und Altakkus sind vor der Rückgabe vom Nutzer zu entfernen (wenn nicht festumschlossen vom Gerät) und einer Problemstoffsammlung zuzuführen.
  • Der Endnutzer ist für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich.
  • Das Symbol der "durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern" auf den Produkten weist auf die Getrennthaltungspflicht hin. Dieses Symbol muss sichtbar, erkennbar und dauerhaft auf den Geräten angebracht werden für Geräte, die nach dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht wurden sowie für Leuchten und Photovoltaikmodule seit dem 24. Oktober 2015 (alternativ auf der Verpackung, der Gebrauchsanweisung oder dem Garantieschein).

Was zählt zu den Elektro- und Elektronikgeräten?

Das Elektrogesetz gilt für alle Elektro- und Elektronikgeräte, auch solche, die mit Batterien oder Solarzellen betrieben werden, wie:

  • Haushaltsgroßgeräte (auch Nachtspeicheröfen)
  • Haushaltskleingeräte
  • Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik
  • Geräte der Unterhaltungselektronik und Photovoltaikmodule
  • Beleuchtungskörper (keine Glühlampen)
  • elektrische und elektronische Werkzeuge
  • Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte
  • Medizinprodukte
  • Überwachungs- und Kontrollinstrumente
  • automatische Ausgabegeräte
  • Möbel- und Kleidungsstücke mit integrierten elektronischen Bauteilen (Fernsehsessel, beleuchtete Schränke, Spiegel, blinkende Schuhe, T-Shirts oder Deko-Kopfschmuck)

Abgabemöglichkeiten über den Landkreis

Der Abfallwirtschaftsbetrieb bietet der Bürgerschaft zur getrennten Erfassung der Elektro- und Elektronikaltgeräte verschiedene Systeme an:

  • Abholung von Elektrogroßgeräten (wie Kühlschränke, Waschmaschinen, E-Herde, Gefriertruhen, Fernseher) im Rahmen der Sperrgutabfuhr. Kleinere Geräte können bei einer ohnehin beantragten Sperrgutabfuhr mit abgegeben werden (mit Ausnahme von Gasentladungslampen). Allerdings müssen sie  auf der Anforderungskarte aufgeführt sein.
  • Elektrokleingeräte – bis Toastergröße – und Gasentladungslampen (wie Energiesparlampen, LED-Leuchten, Leuchtstoffröhren) können bei der "Mobilen Problemstoffsammlung" abgegeben werden.
  • Energiesparlampen, LED-Lampen und Leuchtstoffröhren können weiterhin wie gewohnt über bestimmte vom Abfallwirtschaftsbetrieb eingerichtete Problemstoffsammelstellen kostenlos einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden.
  • Alle alten Elektro- und Elektronikgeräte können natürlich auch während der Öffnungszeiten kostenlos zur Sammelstelle der Zentraldeponie Mansie gebracht werden. Bei der Selbstanlieferung  von ausschließlich  Elektrogeräten muss keine Sperrmüllkarte vorgelegt werden.
  • Noch gebrauchsfähige, gut erhaltene Elektro- und Elektronikgeräte können auch über den „Ammerländer Tausch- und Verschenkmarkt“ kostenlos online zur Weiternutzung angeboten werden. Über diese Plattform können auch Reparaturdienste angeboten werden.
  • Vielerorts bieten auch „Repair Cafés“ den Bürgerinnen und Bürgern Hilfe zur Selbsthilfe an. Verschiedene Fachleute unterstützen hier bei der Reparatur zahlreicher Haushaltsgegenstände … sehr oft mit Erfolg. Durch diese beiden Angebote werden Rohstoffe eingespart, die Müllmenge reduziert und Umwelt und der Geldbeutel geschont.

Alle aufgeführten Entsorgungsmöglichkeiten für Elektro- und Elektronikaltgeräte sind gebührenfrei!

Abgabemöglichkeiten beim Handel

Die neueste Novelle des Elektro-Gesetzes weitet die Rücknahmepflichten im Handel aus. Die schon bestehenden Regeln zur Rückgabe von Altgeräten im stationären Handel werden wie folgt erweitert:

  • Altgeräte müssen von Händlern mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern sowie jetzt neu auch von Lebensmittelhändlern (Supermärkte, Discounter-Ketten) mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die dort mehrmals im Jahr Elektrogeräte anbieten, zurückgenommen werden. Für Supermärkte gilt eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2022.
  • Die kostenlose Rücknahmepflicht gilt für Geräte mit einer Kantenlänge kleiner als 25 Zentimeter unabhängig davon, wo die alten Geräte gekauft wurden und darf nicht an den Kauf eines neuen Gerätes geknüpft sein (0:1-Rücknahmepflicht). Kunden können aber nur noch bis zu drei Altgeräte pro Geräteart kostenlos abgeben.
  • Geräte mit einer Kantenlänge größer als 25 Zentimeter können wie bisher schon nur im Tausch gegen ein neues funktional vergleichbares Gerät kostenlos zurückgegeben werden (1:1-Rücknahmepflicht), unabhängig davon, wo das Altgerät gekauft wurde.
  • Die Rückgabe muss den Kunden „am Ort der Abgabe (des Neugerätes) oder in unmittelbarer Nähe hierzu“ ermöglicht werden.
  • Stationäre Händler müssen die privaten Haushalte mit Schrift- oder Bildtafeln über einige Regelungen des Elektro-Gesetzes informieren.
  • Ein Verweis auf die Rückgabemöglichkeiten bei den Sammelstellen des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers ist nicht zulässig.
  • Für Online-Händler gelten besondere Bestimmungen. Sie müssen die Kunden über ihre Webseite oder in Form eines Hinweisblattes zur Ware über die Rückgabemöglichkeiten der Geräte informieren.
  • Natürlich können auch andere kleinere Vertreiber und Händler Altgeräte freiwillig unentgeltlich zurücknehmen. Für eine Abholleistung beim privaten Haushalt allerdings können diese Vertreiber ein Entgelt verlangen.

Was ist bei der Abgabe von Elektro- und Elektronikaltgeräten zu beachten?

Im Umgang mit den Altgeräten ist generell darauf zu achten, dass die Geräte bei der Bereitstellung zur Entsorgung (wie Sperrgutabfuhr, Selbstanlieferung) nicht beschädigt werden, um einen Austritt zum Beispiel von Quecksilberdämpfen (bei Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen) oder FCKW's (bei Kühlgeräten) und anderen Gefahrstoffen zu verhindern.

Nach dem neuen Elektro-Gesetz muss der Verbraucher beziehungsweise Endnutzer Altbatterien und Altakkumulatoren aus den Elektrogeräten entfernen, wenn diese nicht fest vom Elektro-Altgerät umschlossen sind.

Die Batterien und Akkus sind anschließend einer ordnungsgemäßen Problemstoffsammlung zuzuführen, entweder 

  • über den Handel: grüne Behälter für Batterien des "Gemeinsamen Rücknahme-Systems Batterien" – jeder Händler, der Batterien verkauft, muss auch Batterien unentgeltlich zurücknehmen – oder
  • über den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, Landkreis Ammerland; Deponie Mansie; Mobile Problemstoffsammlung.

Was ist mit Nachtspeicheröfen?

Nachtspeicheröfen fallen ebenfalls unter das Elektro-Gesetz und müssen vom öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Landkreis Ammerland kostenlos auf der Zentraldeponie Mansie angenommen werden.

Dieser kann jedoch die Annahme von Altgeräten ablehnen, die aufgrund einer Verunreinigung eine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit von Menschen darstellen, insbesondere sofern asbesthaltige Nachtspeicherheizgeräte nicht ordnungsgemäß durch Fachpersonal abgebaut und verpackt wurden oder beschädigt angeliefert werden.

Bitte informieren Sie sich über die genauen Anlieferungsbedingungen (Verpackung, Paletten oder Kanthölzer) direkt bei der Zentraldeponie Mansie unter der Rufnummer 04488 3912.