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Energiesparlampen richtig entsorgen

Die gute alte Glühlampe und die allermeisten Halogenglühlampen dürfen weiterhin über die Restmülltonne entsorgt werden.

Anders sieht es dagegen aus bei ausgedienten

  • Energiesparlampen,
  • Halogenglühlampen mit eingebautem Vorschaltgerät und
  • LED-Lampen.

Nach dem Elektroaltgeräte-Gesetz gelten diese Lampen als Elektronik-Altgeräte und müssen daher separat gesammelt und entsorgt werden. Diese Rückgabepflicht ist in der Bevölkerung immer noch nicht hinreichend bekannt.

Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren, sogenannte Gasentladungslampen, enthalten wertvolle Bestandteile wie Glas und Metall. Spezielle Recyclingverfahren stellen sicher, dass diese Wertstoffe nicht verlorengehen. Es sind aber auch geringe Mengen an flüssigem Quecksilber enthalten, ein Schwermetall, das als gefährlicher Abfall eingestuft ist.

In Energiesparlampen mit Amalgam-Technologie wurde das flüssige Quecksilber durch die quecksilberhaltige Metallverbindung Amalgam ersetzt und gebunden.Aber auch diese Lampen müssen nach dem Gebrauch einer fachgerechten Entsorgung zugeführt werden. Gelangen sie in die Restmülltonne, kann Quecksilber unkontrolliert über die Deponie in Boden und Grundwasser oder über die Müllverbrennung in die Luft gelangen.

Wohin mit den alten Energiesparlampen?

Nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz müssen Energiesparlampen, LED-Leuchten, Leuchtstoffröhren  einer ordnungsgemäßen Verwertung und Entsorgung zugeführt werden. In den Restmüll dürfen sie nicht gegeben werden.

Zuständig für die fachgerechte Sammlung und Wiederverwertung sind die Lampenhersteller. Das 2005 von ihnen gegründete nicht gewinnorientierte Unternehmen „Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH“ organisiert ein flächendeckendes bundesweites Rücknahmesystem von Energiesparlampen aus Privathaushalten aber auch gewerblichen Einrichtungen.

Sammelstellen in Ihrer Nähe sowie weitere Informationen des Fachverbandes können Sie über die Initiative „Sauberes Licht, sauber recycelt“ auf Lightcycle finden.

Der Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Ammerland bietet zusätzlich folgende Möglichkeiten an, Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren kostenlos abzugeben:

  • bei der „Mobilen Problemstoffsammlung“,
  • bei einer ausgewiesenen Problemstoffsammelstelle für Leuchtstoffröhren beim Handel und Gewerbe oder
  • bei der Deponie Mansie.

Energiesparlampen und Glühbirnen gehören nicht in den Glascontainer!

Was tun, wenn eine Lampe zerbricht?

Energiesparlampen enthalten nur wenig Quecksilber. Vor, während und nach dem Betrieb kann kein Quecksilber aus der Lampe entweichen.

Anders sieht es aus, wenn eine Lampe zerbricht. In diesem Fall entweicht das Quecksilber langsam in die Luft, da es bei Raumtemperatur verdampft. Allerdings ist die Konzentration dabei sehr gering und liegt deutlich unterhalb der in Deutschland geltenden Grenzwerte.

Trotzdem gelten auch für zerbrochene Sparlampen spezielle Empfehlungen zur Entsorgung:

  • Lüften Sie zuerst den Raum schnell und gründlich (circa 15 Min.).
  • Danach bei weiter geöffnetem Fenster die Teile sachgerecht entsorgen.
  • Benutzen Sie dabei  – wenn möglich – Einmalhandschuhe.
  • Sammeln Sie alle Teile der Lampe durch Aufkehren mit einem Stück Papier oder Pappe auf.
  • Handfeger und Staubsauger sollten allerdings nicht benutzt werden, da das Quecksilber sonst weiter in der Wohnung verbleibt.
  • Nutzen Sie stattdessen ein feuchtes Küchenpapier oder ein Stück Klebeband, um kleine Stücke und Staub aufzunehmen.
  • Entsorgen Sie Lampenreste, gebundene Quecksilberteilchen (bei Amalgam-Lampen), Einwegtuch in einem luftdichten Plastikbeutel oder einem Glasbehältnis mit Schraubverschluss. Bringen Sie dies zuerst aus der Wohnung (eventuell Balkon oder Terrasse) und dann schnellstmöglich zu einer Sondermüll-Sammelstelle (Achtung: Vor Kindern sicher verwahren!).
  • Auch ausgediente alte Energiesparlampen sollten bis zur Entsorgung eingewickelt in einem Tuch bruchsicher in einem Behältnis gelagert werden.