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Pappe / Papier / Karton, Glas, Kunststoffe, Metall und Sonstiges (Kurzübersicht)

Bei der Entsorgung von Abfällen aus gewerblichen, öffentlichen und freiberuflichen Einrichtungen gilt es insbesondere die Vorschriften der novellierten und verschärften Gewerbeabfallverordnung  die zum 1. August 2017 in Kraft getreten ist, zu beachten.

Papier / Pappe / Karton (PPK)

Die im Landkreis Ammerland eingeführte Papiertonne steht größeren Gewerbebetrieben und öffentlichen Einrichtungen nicht zur Verfügung.

Diese müssen die anfallenden Papiere, Pappen und Kartonagen – in erster Linie Transport-, Um- und Verkaufsverpackungen – nach der Gewerbeabfall-Verordnung in eigener Verantwortung einer Verwertung über private Entsorgungsunternehmen zuführen. Dabei sind die Pflichten und Vorgaben zur Sammlung, Entsorgung und Dokumentation zu beachten.

Ist eine Abnahme der Wertstoffe auf diese Art nicht möglich, so kann das Papier (Kleinmengen) gegen eine Gebühr direkt zur Deponie Mansie gebracht werden.

Sonderregelung:

Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen können diese gemeinsam mit den auf dem jeweiligen Grundstück anfallenden Abfällen aus privaten Haushalten in den dafür angemeldeten Abfallbehältern des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers erfassen und im Rahmen der für die privaten Haushaltungen vorgesehenen Entsorgungswege einer Verwertung oder Beseitigung zuführen.

Dies ist aber nur möglich, wenn es sich um geringe Mengen (haushaltsüblich) handelt und die vorgeschriebene getrennte Sammlung oder Vorbehandlung eines Gemischs wirtschaftlich nicht zumutbar sind (§ 5 Gewerbeabfall-Verordnung).

In diesen Fällen kann den Einrichtungen eine Papiertonne zur Verfügung gestellt werden.

Auf den Recyclinghöfen erfolgt keine Annahme gewerblichen Altpapiers.

Altglas

Anfallendes gewerbliches Altglas muss nach der Gewerbeabfall-Verordnung einer Verwertung zugeführt werden. Dabei sind die Pflichten und Vorgaben zur Sammlung, Entsorgung und Dokumentation zu beachten.

Behälterglas wie Flaschen, Konserven- und Lebensmittelgläser sowie Trinkgläser können in haushaltsüblichen Mengen über die kreisweit aufgestellten Altglascontainer des Dualen Systems Deutschland (DSD) entsorgt werden.

Bei großen Mengen an Behälterglas empfiehlt sich die Gestellung eines Behälters über die vom „Dualen System Deutschland“ beauftragte Entsorgungsfirma oder eine andere Fachfirma.

Flachglas darf nicht in die Altglascontainer gegeben werden. Informationen zur Entsorgung von größeren Mengen Altglas erteilen auch die Innungen, die IHK oder die Handwerkskammer.

Kunststoffe

Kunststoffabfälle wie Großfolien, Schrumpffolien, Produktionsreste, Palettenbänder, Kunststoffkanister, -flaschen, geschäumte Kunststoffe (Styropor, Verpackungschips und Ähnliches) müssen nach der novellierten Gewerbeabfall-Verordnung vom 1. August 2017 einer hochwertigen Verwertung zugeführt werden.

Die Pflichten und Vorgaben nach der Gewerbeabfall-Verordnung zur Sammlung, Entsorgung und Dokumentation sind dabei zu beachten.

Überwiegend handelt es sich um Verpackungsmaterial wie Transport-, Um- oder Verkaufsverpackungen. Nach Verpackungsverordnung sind die Hersteller und Lieferanten zur Rücknahme verpflichtet.

Metall

Nach der Gewerbeabfallverordnung ist auch Metall einer hochwertigen Verwertung zuzuführen. Die Pflichten und Vorgaben zur Sammlung, Entsorgung und Dokumentation sind dabei zu beachten.

  • Die Entsorgung anfallender Metallabfälle sollte über private Entsorgungsfirmen erfolgen.
  • Kleinmengen werden auf der Deponie Mansie gebührenpflichtig angenommen.
  • Auf den Recyclinghöfen erfolgt keine Annahme gewerblichen Altmetalls.
  • Für verschiedene Branchen gibt es Rücknahmesysteme, wie für Blechgebinde (Dosen, Eimer und anderes).

Sonstiges

Sperrmüll

Gewerblicher Sperrmüll wie Büromöbel, Ladeneinrichtungen, Computer, Mikrowellen kann müssen bei der Deponie Mansie abgeliefert werden und sind gebührenpflichtig (die Sperrmüllkarte hat für gewerblichen Sperrmüll keine Funktion).

Eine Ausnahme gilt nach dem Elektrogesetz für Elektro- und Elektronikaltgeräte wie PC, Monitore und anderes. Diese Altgeräte können kostenlos bei der Deponie Mansie abgegeben werden.

In diesem Zusammenhang sind aber auch die gesetzlichen Regelungen zur Rücknahmeverpflichtung der Händler zu beachten.

CDs und DVDs

CDs und DVDs fallen als Speichermedien in fast allen Betrieben an. Im Falle der Aussortierung als Abfall bieten sie gute Voraussetzungen für eine hochwertige wertstoffliche Verwertung. Sie bestehen zu fast hundert Prozent aus dem Kunststoff Polycarbonat sowie einer dünnen Metallschicht mit Schutzlack und Druckfarben. Diese Beschichtung lässt sich mit geringem Aufwand von der Kunststoffscheibe lösen. Der so aufbereitete Kunststoff wird geschreddert und ist dann ein hochwertiger Wertstoff, aus dem beispielsweise Produkte für die Medizintechnik, die Automobil- und die Computerindustrie hergestellt werden.

Gebrauchte CDs und DVDs können über die CD-Sammelbehälter des Abfallwirtschaftsbetriebes einer Verwertung zugeführt werden. Die Sammelbehälter befinden sich auf den Recyclinghöfen der Gemeinden und auf der Deponie Mansie.