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16.11.2020

Novemberhilfe - Abschlagszahlungen für außerordentliche Wirtschaftshilfe möglich

Bereits im Oktober hatten wir über die geplante außerordentliche Wirtschaftshilfe berichtet, die mit einem Gesamtbudget i. H. v. 10 Mrd. Euro Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen unterstützen soll, die direkt oder indirekt von den temporären Schließungen im November betroffen sind. Damit das Geld schnell bei den Betroffenen ankommt, werden ab Ende November Abschlagszahlungen auf diese außerordentliche Wirtschaftshilfe erfolgen.

Das Verfahren der Abschlagszahlung umfasst folgende Punkte:

  1. Soloselbständige erhalten eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 Euro; andere Unternehmen erhalten bis zu 10.000 Euro.
  2. Die Antragstellung und Auszahlung erfolgt voll elektronisch über die Plattform der Überbrückungshilfe.
  3. Die Antragstellung startet in der letzten Novemberwoche 2020 (voraussichtlich 25. November 2020).
  4. Erste Auszahlungen der Abschlagszahlungen erfolgen ab Ende November 2020.
  5. Die Antragstellung erfolgt einfach und unbürokratisch. Um Missbrauch vorzubeugen, werden Maßnahmen zur Sicherstellung der Identität des Antragstellers vorgesehen.

Grundsätzlich erfolgt die elektronische Antragstellung über einen prüfenden Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder steuerberatende Rechtsanwälte). Ausgenommen sind Solo-Selbständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen. Sie können den Antrag selbst stellen – ohne prüfenden Dritten. Zwingend erforderlich für die Authentifizierung im Direktantrag ist ein ELSTER-Zertifikat. Sollten Sie noch kein Zertifikat besitzen, können Sie dieses über das ELSTER-Portal beantragen.

Das Verfahren der regulären Auszahlung der Novemberhilfen wird parallel vorbereitet und finalisiert, damit es unmittelbar im Anschluss an die Abschlagszahlungen gestartet werden kann.

Nähere Informationen zu den Förderbedingungen und der Antragstellung der Novemberhilfe:

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

FAQ:

https://www.bundesfinanzministerium.de