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29.03.2022

Gründungsprämie im nds. Handwerk

Kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) im Meister-Handwerk können bei Existenzgründung, Unternehmensnachfolge oder tätiger Beteiligung einen Zuschuss zur Schaffung eines neuen, unbefristeten, sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatzes in Vollzeit erhalten. Ziel der Förderung ist es, die wirtschaftliche Basis von KMU nachhaltig zu sichern und ihre Position am Markt zu stärken sowie zu erweitern.

Antragsteller:
KMU im Handwerk gemäß Anlage A oder Anlage B des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (HwO), die innerhalb der letzten zwei Jahre im Haupterwerb in Niedersachsen ein Unternehmen gegründet, übernommen oder an denen sich innerhalb der letzten zwei Jahre neue Gesellschafter mit mehr als 25 % des Kapitals sowie an der Geschäftsführung beteiligt haben (tätige Beteiligung). Zu beachten ist, dass bei Handwerksunternehmen der Anlage B HwO die Vorlage eines Meisterprüfungszeugnisses erforderlich ist.

Fördergegenstand:
Personalausgaben für eine neu eingestellte Arbeitnehmerin oder einen neu eingestellten Arbeitnehmer für einen Zeitraum von sieben Monaten.

Voraussetzung u.a.:
Aus dem Arbeitsvertrag muss hervorgehen, dass es sich um eine unbefristete sozialversicherungspflichtige Vollzeitstelle (mind. 35 Std./Woche) handelt.
(Die Übernahme von Auszubildenden in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis ist ebenfalls förderfähig.)

Förderhöhe:
10.000 Euro (als Pauschalbetrag)

Zu beachten:
Die Förderung kann nur einmal je ZuwendungsempfängerIn gewährt werden; eine Kombination mit anderen Gründungsförderungen, die ebenfalls eine Förderung von Personalausgaben ermöglichen, ist nicht möglich.

Nähere Informationen und Antragsunterlagen werden auf der Website der NBank bereitgestellt: https://www.nbank.de/Unternehmen/Existenzgr%C3%BCndung/Gr%C3%BCndungspr%C3%A4mie-im-nieders%C3%A4chsischen-Handwerk/index-2.jsp