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11.11.2020

Corona-Hilfe - KfW Schnellkredit mit verbesserten Kreditbedingungen

Seit dem 09.11.2020 sind im KfW-Schnellkredit Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einzelunternehmer und Freiberufler unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten antragsberechtigt. Pro Unternehmensgruppe (im Sinne verbundener Unternehmen) können maximal bis zu 25 % des Jahresumsatzes 2019 finanziert werden. In Abhängigkeit von der Anzahl der Beschäftigten gelten folgende Kredithöchstbeträge:

  • maximal 300.000 Euro pro Unternehmensgruppe (im Sinne verbundener Unternehmen) mit bis einschließlich 10 Beschäftigten des antragstellenden Unternehmens
  • maximal 500.000 Euro pro Unternehmensgruppe (im Sinne verbundener Unternehmen) mit mehr als 10 Beschäftigten bis einschließlich 50 Beschäftigten des antragstellenden Unternehmens
  • maximal 800.000 Euro pro Unternehmensgruppe (im Sinne verbundener Unternehmen) mit mehr als 50 Beschäftigten des antragstellenden Unternehmens

Der Kredit kann für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) verwendet werden und ist zu 100 % abgesichert durch eine Garantie des Bundes.

Daneben wurden die Bedingungen zur Kombination mit anderen Förderprogrammen geändert.

Detaillierte Informationen zu dem Kredit können Sie über die Produktseite zum KfW-Schnellkredit abrufen: https://www.kfw.de