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Beurkundungen

Das Jugendamt ist befugt, folgende Beurkundungen vorzunehmen:

  • Vaterschaftsanerkennungen
  • Sorgerechtserklärungen
  • Unterhaltsverpflichtungen (Urkunde)

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an eine/n der zuständigen Sachbearbeiter bzw. Sachbearbeiterinnen in der Beistandschaft.

Rechtsgrundlage

§ 59 Sozialgesetzbuch VIII