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Landtagswahlen

Der Landtag ist die gewählte Vertretung des Volkes im Land Niedersachsen und besteht aus mindestens 135 Abgeordneten. Gewählt wird alle fünf Jahre in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl. Jede wahlberechtigte Person hat zwei Stimmen.

Niedersachsen ist in 87 Wahlkreise aufgeteilt. Mit der ersten Stimme entscheidet sich die Wählerin oder der Wähler für eine Kandidatin oder einen Kandidaten in ihrem Wahlkreis. Mit der zweiten Stimme wird die Landesliste einer Partei gewählt. Über die Landeslisten werden die übrigen 48 Mandate vergeben.


Einteilung der Wahlkreise

Seit  der Landtagswahl 2013 sind die kreisangehörigen Gemeinden/Stadt des Landkreises Ammerland wie folgt auf zwei Wahlkreise aufgeteilt:

  • Wahlkreis 72 - Ammerland: Gemeinden Apen, Bad Zwischenahn, Edewecht und Wiefelstede sowie die Stadt Westerstede
    Die Kreiswahlleitung liegt beim Landkreis Ammerland.
  • Wahlkreis 71 - Wesermarsch: Gemeinde Rastede vom Landkreis Ammerland, die Städte Brake (Unterweser), Elsfleth, Nordenham und die Gemeinden Berne, Butjadingen, Lemwerder, Ovelgönne und Stadtland vom Landkreis Wesermarsch.
    Die Kreiswahlleitung liegt beim Landkreis Wesermarsch.