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Behindertenbeirat

Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Auch wenn es unsere Verfassung (Art. 3 Grundgesetz, Abs. 3, Satz 2) verbietet, sind Menschen mit Behinderung Benachteiligungen ausgesetzt. Für Menschen mit Behinderung ist es in der Regel schwieriger, eine Arbeit oder eine ihren Bedürfnissen entsprechende Wohnung zu finden. Außerdem sehen sich Menschen mit Behinderung bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Besuch von Regelschulen vielfältigen Problemen ausgesetzt. Die Benachteiligungen von behinderten Menschen gehen weit über die eben genannten Bereiche hinaus.

Der Behindertenbeirat, der sich am 12. Mai 2009 im Westersteder Kreishaus das erste Mal getroffen hat, vertritt deshalb als unabhängiges Gremium die besonderen Belange und die Interessen der Bürgerinnen und Bürger mit Behinderung im Landkreis Ammerland in der Öffentlichkeit gegenüber allen verantwortlichen Institutionen (Politik, Verwaltung, Medien usw.).

Ziel des Behindertenbeirates ist, dass der Landkreis Ammerland behindertengerecht gestaltet wird

  • durch Mitarbeit bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen, die Behinderte betreffen oder betreffen könnten,
  • durch Initiativen zur Anpassung bestehender Einrichtungen an die Bedürfnisse Behinderter bzw. die Schaffung neuer Einrichtungen.


Der Behindertenbeirat will Voraussetzungen schaffen, damit beeinträchtige und behinderte Menschen ein selbst bestimmtes und eigenverantwortliches Leben führen können. Seine Aufgaben:

  • Vertretung der Interessen der Betroffenen gegenüber der öffentlichen Hand
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Informationen sammeln, aufbereiten und weitergeben
  • Betroffene beraten und unterstützen und miteinander vernetzen
  • beratend am Sozialausschuss des Landkreises teilnehmen