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Ausnahmegenehmigung zum Befahren von gewichtsbeschränkten Straßen

Soll eine Straße, für die eine Gewichtsbeschränkung gilt, mit einem Fahrzeug befahren werden, das das zulässige Gewicht überschreitet, ist zuvor eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.
Eine Ausnahmegenehmigung wird nach schriftlichem Antrag erteilt. Antragstellung ist per Fax oder E-Mail möglich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Formloser Antrag mit Begründung.

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühr für Ausnahmegenehmigungen für das Befahren gewichtsbeschränkter Straßen hängt von folgenden Kriterien ab:

  • für ein Jahr gemäß Gebührenordnung für den Straßenverkehr (GebOSt) 122,70 Euro
  • für die Einzelgenehmigung (bis zu einem Monat) gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) 25,00 Euro
  • jeder weitere Zug 15,00 Euro

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Ausnahmegenehmigung ist vor dem Befahren der gewichtsbeschränkten Straße zu stellen.

Was sollte ich noch wissen?

Eine Einzelgenehmigung ist für die in der Genehmigung genannten Fahrzeuge bis zu einem Monat gültig.

Eine Dauerausnahmegenehmigung bis zu einem Jahr darf nur erteilt werden, wenn neben den Anforderungen für eine Einzelgenehmigung auch die Notwendigkeit regelmäßiger Beförderung feststeht.

Rechtsgrundlage

§ 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

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