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Hunde - Überprüfung der Tiere auf Gefährlichkeit

Nach dem Niedersächsischen Hundegesetz dürfen Hunde nur so gehalten werden, dass von diesen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen. Wenn der Landkreis Hinweise darauf erhält, dass ein Hund eine gesteigerte Aggressivität aufweist, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen hat, wird der Sachverhalt ermittelt und der Hund beziehungsweise die Haltung des Hundes überprüft.

Sofern die Gefährlichkeit festgestellt wird, bedarf das Halten eines gefährlichen Hundes einer Erlaubnis durch den Landkreis Ammerland.

Wird der Hund nicht als gefährlich eingestuft, sind auch andere Anordnungen durch die kreisangehörigen Gemeinden und der Stadt Westerstede möglich, zum Beispiel Leinenzwang oder Maulkorbpflicht.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Zur Vorbereitung einer Überprüfung von Hunden können folgende Unterlagen hilfreich sein:

  • Fotos von Bisswunden
  • (tier-)ärztliche Gutachten
  • Tierarztrechnungen

Welche Gebühren fallen an?

Die Überprüfung eines Hundes auf Gefährlichkeit im Sinne des § 7 NHundG ist für den Hundehalter kostenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach Ziffer XVII.3 der Anlage zur "Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens" (GOVV).

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlage