Abfallwirtschaft
Abfallwirtschaftsbetrieb / Untere Abfallbehörde
CORONA - Eingeschränkter Publikumsverkehr und Zugang zum Kreishaus und den Außenstellen
Aufgrund der aktuellen Infektionslage können das Kreishaus und die Außenstellen von Mittwoch, 16. Dezember 2020, bis einschließlich Freitag, 5. März 2021, nur nach vorheriger Terminvergabe und mit einem medizinischen Mund-Nasen-Schutz (OP-Masken sowie Masken der Standards KN95 oder FFP2) aufgesucht werden. Der Erstkontakt muss grundsätzlich telefonisch oder per E-Mail erfolgen oder nutzen Sie unsere Online-Dienste. Danach wird ein persönlicher Termin vergeben.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind weiterhin telefonisch, per E-Mail und auf dem Postweg zu erreichen.
Aktuelle Informationen zum Coronavirus im Ammerland finden Sie auf unserem INFOPORTAL.
Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Ammerland steht für einen zuverlässigen und hochwertigen Entsorgungsservice für alle Ammerländer Haushalte und Gewerbebetriebe. Der Abfallwirtschaftsbetrieb entsorgt den Abfall von rund 57 000 Haushalten mit insgesamt rund 120 000 Müllgefäßen (Rest-, Biomüll und Altpapier). Dazu kommen noch circa hundert gewerbliche Containerkunden.
Abfallberatung
Der Landkreis Ammerland beschäftigt seit 1989 eine Abfallberaterin. Zu ihren Aufgaben gehören die Beratung von privaten Haushalten sowie gewerblichen und öffentlichen Einrichtungen über die Vermeidung, Verwertung und Entsorgung anfallender Abfälle. Weiterhin ist die Abfallberaterin im Rahmen dieser Thematik zuständig für die Öffentlichkeitsarbeit und die Umweltpädagogik.
Entsorgung bei Privathaushalten
Der Landkreis Ammerland als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger bietet den Bürgerinnen und Bürgern umfassende und haushaltsnahe Systeme zur Entsorgung von Abfällen und Wertstoffen sowie schadstoffhaltigen, gefährlichen Abfällen an.
- Allgemeines über Abfallbehälter
- Deponie Mansie und Recyclinghöfe
- Restabfallentsorgung
- Bioabfallentsorgung
- Altpapierentsorgung
- Gelber Sack
- Altglasentsorgung
- Ast- und Strauchwerkabfuhr
- Gartenabfallentsorgung
- Eigenkompostierung
- Problemstoffentsorgung
- Problemstoff-Sammelstellen (ProSa)
- Mobile Problemstoffsammlung
- Altkleidersammlung
- Sperrmüllentsorgung
- Energiesparlampen richtig entsorgen
- Elektro- und Elektronikaltgeräte
- Sonstige Wertstoffsammlungen
Entsorgung bei gewerblichen, öffentlichen und freiberuflichen Einrichtungen
Die Entsorgung von Gewerbeabfällen wird in der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) geregelt. Der Landkreis Ammerland als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger unterstützt die gewerblichen, öffentlichen und freiberuflichen Einrichtungen in dieser Hinsicht bei der Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen sowie bei der Entsorgung von Abfällen.
- Entsorgung bei Gewerbebetrieben - Allgemeine Hinweise
- Gewerbliche Siedlungsabfälle
- Bau- und Abbruchabfälle
- Pflichtrestmülltonne und Kleinmengenregelung
- Kompostierbare organische Abfälle - Biotonne
- Küchen- und Speiseabfälle tierischer Herkunft
- Elektro- und Elektronikaltgeräte
- Verpackungsabfälle
- Altholz
- Gefährliche Abfälle (Sonderabfälle)
- Medizinische Abfälle
- Pappe/Papier, Glas, Kunststoffe, Metall und Sonstiges (Kurzübersicht)
Abfallwirtschaftsbetrieb
Der Abfallwirtschaftsbetrieb ist ein Eigenbetrieb des Landkreises Ammerland. Der Landkreis ist öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger im Sinne des § 17 (1) KrwG mit allen damit verbundenen Aufgaben und Tätigkeiten. Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft ist weitgehend administrativ tätig und lässt wesentliche operative Leistungen von kommunalen Kooperationspartnern und beauftragten Bau- und Dienstleistungsunternehmen erbringen.
Untere Abfallbehörde
Die Untere Abfallbehörde überwacht die ordnungsgemäße Entsorgung (Verwertung und Beseitigung) anfallender Abfälle sowie die Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen Vorschriften im Rahmen der
- Abfallerzeugerüberwachung – die Überwachung umfasst die Einhaltung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie der aufgrund des Gesetzes erlassenen Verordnungen,
- Überwachung der ordnungsgemäßen Entsorgung von Abfällen – Zuständigkeit bei illegaler Abfallbeseitigung beziehungsweise -verwertung,
- Zulassung oder Untersagung gewerblicher Sammlungen und
- Beteiligung in Bauleitplanverfahren.