Ast- und Strauchwerk
Immer wieder kommt es bei der Ast- und Strauchwerkabfuhr vor, dass Strauchwerk nicht abgefahren wird, weil es nicht vorschriftsmäßig bereitgelegt wurde. Der Abfallwirtschaftsbetrieb möchte aus diesem Grunde einige Hinweise geben, die bei der Bereitlegung von Ast- und Strauchwerk zu berücksichtigen sind:
Das Ast- und Strauchwerk muss am Abfuhrtag bis 6:30 Uhr im öffentlichen Bereich an der Grundstücksgrenze bereitgelegt werden. Das Abfuhrunternehmen betritt keine Privatgrundstücke.
„Das Strauchwerk darf nur mit verrottbarem, kompostierfähigen Bindematerial wie Bast, Jute- oder Sisalband gebündelt werden“, so Michael Hauschke, Leiter des Abfallwirtschaftsbetriebes. „Nicht gebündeltes Strauchwerk sowie Bündel mit Draht oder Kunststoffband bleiben liegen und werden nicht abgefahren“, ergänzt Hauschke.
Die Bündel sind auf eine Maximallänge von 1,50 Meter zu kürzen. Abzufahrende Stämme oder Äste dürfen maximal einen Durchmesser von 15 Zentimetern haben. Die Gesamtmenge darf drei Kubikmeter nicht übersteigen.
Sollte Ast- und Strauchwerk trotz der Einhaltung aller Vorgaben nicht abgefahren worden sein, so ist der Abfallwirtschaftsbetrieb sofort am nächsten Werktag zu informieren, um eine Nachabfuhr zu organisieren.
Ganzjährig kann Strauchwerk, das mindestens Armlänge hat, auch gebührenfrei auf der Deponie Mansie oder den Recyclinghöfen bis zur einer Gesamtmenge von fünf Kubikmetern abgegeben werden.