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Allgemeines zu Abfallbehältern

Anmeldung von Abfallbehältern für Privathaushalte

Die Neuanmeldung der Restmüll- und Biotonnen für Privathaushalte muss grundsätzlich von den Eigentümern beziehungsweise Vermietern bei den entsprechenden Steuerämtern oder Bürgerbüros der Gemeinden Apen, Bad Zwischenahn, Edewecht, Rastede und Wiefelstede oder der Stadt Westerstede vorgenommen werden. Auch die Papiertonne kann bei den Gemeinden oder der Stadt Westerstede bestellt werden.

Die Abfallbehälter werden kostenlos zur Verfügung gestellt (mit Ausnahme des 1,1-Kubikmeter-Restmüllcontainers für Großwohnanlagen). Sie bleiben Eigentum des Abfallwirtschaftsbetriebes und verbleiben bei Eigentümer- oder Mieterwechsel auf dem Grundstück.

Sowohl bei der Rest- als auch bei der Biomüllabfuhr kann die Behältergröße an den individuellen Bedarf der Haushalte angepasst werden. Wählbar sind Behältervolumen mit 60, 80, 120 oder 240 Litern. Bei der Restmüllabfuhr kann zwischen einer zwei- und vierwöchentlichen Abfuhr gewählt werden.

Bei Ummeldungen oder Abmeldungen von Abfallbehältern muss dem Steueramt oder Bürgerbüro der Wohnsitzgemeinde die alte Müllplakette vorgelegt werden. Eine Ummeldung ist zu jeder Zeit möglich und sollte immer vom Grundstückseigentümer vorgenommen werden.

Gebührenbescheid und Gebührenplaketten

Die Gebührenbescheide und die Gebührenplaketten in Form von Aufklebern werden von den Steuerämtern oder Bürgerbüros der Gemeinden und der Stadt Westerstede an die Grundstückseigentümer verschickt, die die Plaketten gegebenenfalls an die Mieter ihrer Häuser oder Wohnungen weiterleiten. Die Plaketten sind jeweils für zwei Jahre gültig.

Kontaktadressen

Adresse

Telefon

Gemeinde Apen

Hauptstr. 200

04489 73-35 oder 73-37

Gemeinde Bad Zwischenahn

Am Brink

04403 604-202 oder 604-208

Gemeinde Edewecht

Rathausstr. 7

04405 916-1141 oder 916-1143

Gemeinde Rastede Sophienstr. 27 04402 920-128
Gemeinde Wiefelstede Kirchstr. 1 04402 965-136
Stadt Westerstede Am Markt 04488 55-141 oder 55-142

Korrekte Bereitstellung der Abfallbehältnisse

Die Abfallbehältnisse werden mit Seitenladerfahrzeugen geleert, um eine zeit- und damit kostensparende Abfuhr der Abfallbehältnisse zu ermöglichen.

Bei der Bereitstellung aller Abfallbehältnisse ist Folgendes zu beachten:

  • Restmüll-, Bio- und Papiertonnen müssen am entsprechenden Abfuhrtag bis 6:30 Uhr an die Straße gestellt werden.
  • Die Behälter sollen direkt an den Straßenrand mit der Deckelöffnung zur Straße hin aufgestellt werden. Dabei dürfen die Behältnisse den Straßenverkehr nicht beeinträchtigen.
  • Nach Möglichkeit sollten die Tonnen paarweise bereitgestellt werden, da die neuen Seitenladerfahrzeuge zwei Tonnen gleichzeitig leeren können.
  • Das Heranfahren sowie das Entleeren der Tonnen muss ohne Schwierigkeiten und ohne Zeitverlust möglich sein.
  • Der Abfallwirtschaftsbetrieb kann den Aufstellort der Abfallbehälter in bestimmten Straßen auf nur einer der beiden Straßenseiten anordnen, zum Beispiel für Stichstraßen ohne Wendehammer.
  • Der Behälterdeckel muss gut schließen.
  • Die Tonnen müssen über die gültige Gebührenplakette verfügen.
  • Einstampfen oder Einschlämmen der Abfälle sind nicht erlaubt.
  • Graue Restmüllsäcke sind fest zu verschließen und am regulären Abfuhrtag neben die Restmülltonne zu stellen.
  • Gartenabfallsäcke sollen geöffnet zur Abholung bereitstehen und ein Umfallen der Säcke verhindert werden (werden sie an Tonnen gelehnt, führt das leicht zum Umkippen des Abfallsacks und Hinausrutschens der Abfälle).
  • Abfallsäcke dürfen nicht vor die Abfalltonnen gestellt werden, sondern nur daneben, um kein Hindernis für die Müllabfuhr zu bilden.
  • Die Behälter sind nach der Leerung unverzüglich vom Aufstellplatz zu entfernen.
  • Verunreinigungen von öffentlichen Flächen durch Überfüllung der Behälter sind zu beseitigen.

Schäden durch unsachgemäße Befüllung der Tonnen

Insbesondere in die kleinen 60- oder 80-Liter-Tonnen werden die Abfälle häufig eingepresst oder eingestampft bis zur oberen Kante. Doch Vorsicht, insbesondere die Biotonne erreicht durch das Einfüllen von Bioabfällen mit hohem Wassergehalt wie Gras, Erdresten oder Rasensoden schnell das vom Hersteller garantierte Maximalgewicht (siehe eingestanzte Höchstgewichtangabe auf der Kammleiste, dem Rand, auf dem der Deckel aufliegt). Wenn das zulässige Gewicht überschritten wird, können Räder abbrechen oder die Kammleiste bei der Leerung zerbrechen, an der das Entsorgungsunternehmen die Tonne hochhebt. Dadurch kommt es vor, dass der Greifarm des Leerungsfahrzeugs die Tonne verliert, die infolgedessen mit großer Wucht herunterfällt und deren Inhalt dann öffentliche Flächen verunreinigt. Aus diesen Gründen sollten die Tonnen nur locker befüllt und das Maximalgewicht beachtet werden.

Gemeinschaftliche Nutzung von Abfallbehältern

Benachbarte Grundstücke oder mehrere Wohneinheiten auf einem Grundstück können gemeinschaftlich Abfallbehälter nutzen. Anträge für eine Zusammenveranlagung müssen schriftlich beim Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Ammerland unter Angabe der Namen, der Personenzahlen in den jeweiligen Haushalten, der bisherigen und der gewünschten Behältergröße sowie der Begründung für die gewünschte Zusammenveranlagung gestellt werden.

Das Antragsformular ist in der rechten Randspalte zu finden.

Zusätzliche Abfallsäcke

Um Müll zu entsorgen, der über die üblichen Mengen hinausgeht, können bei den Verkaufsstellen gegen eine Gebühr zugelassene Abfallsäcke erworben werden, die offiziell mit der normalen Abfuhr und am entsprechenden Abfuhrtag entsorgt werden können. Beliebige andere Tüten oder Säcke, die nicht erkennbar vom Landkreis Ammerland stammen, werden nicht abgefahren.

  • Für zusätzlich anfallenden Restmüll gibt es den 50-Liter-Restmüllsack, der richtig befüllt und zugebunden im Zuge der Leerung der Restmülltonne abgefahren wird.
  • Bei der Sperrgutabfur kann die Abholung des 150-Liter-Sperrgutsacks mitbeantragt werden. Dieser ist für Kleinteile wie ausgedientes Spielzeug oder Geschirr gedacht, die zwar von der Größe, aber nicht von der Menge in die Restmülltonne passen.
  • Für Kleinmengen von Gartenabfällen gibt es den 50-Liter-Papiersack, der bei der Biotonnenleerung mitgenommen wird. Er sollte aber erst kurz vor der Abholung befüllt und bereitgestellt werden, da das Papier sonst durchfeuchtet. Die Gartenabfallsäcke müssen offen bleiben und zur Abholung neben die Tonne gestellt und nicht angelehnt werden. Sie sollten sicher stehen und nicht umfallen können.

Alle Abfallsäcke tragen die Aufschrift "Landkreis Ammerland". Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, Säcke nicht zwischen Tonne und Müllwagen abzustellen, das heißt, die Säcke werden nicht vor die Tonne an den Bordstein gestellt, sondern direkt neben der jeweilige Tonne platziert, um kein Hindernis für die Müllabfuhr zu bilden und die Aufnahme der Tonne mit dem Greifarm zu verhindern.