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Gartenabfallentsorgung

Abfälle aus dem Garten, die vom Eigentümer oder Mieter nicht selbst kompostiert werden können oder aufgrund der Menge und Sperrigkeit nicht in die Biotonne passen, werden über verschiedene Systeme durch den Landkreis Ammerland erfasst.

Die Grünabfälle aus dem Garten (Laub, Rasen-, Staudenschnitt usw.) und die Bioabfälle aus der Biotonne werden anschließend auf der Kompostierungsanlage der Firma Grube Land- und Umwelttechnik am Standort Sandstedt zu hochwertigem Kompost verarbeitet.

Gesammeltes Ast- und Strauchwerk wird im Energiepark Wiesmoor im Biomasseheizkraftwerk energetisch verwertet.

 

Selbstanlieferung Deponie Mansie und Recyclinghöfe

  • Ast- und Strauchwerk (bis fünf Kubikmeter) aus Privathaushalten kann kostenlos zur Deponie Mansie oder zu den Recyclinghöfen angeliefert werden. Es wird jedoch nur kostenlos angenommen oder abgefahren, wenn es mindestens Armlänge hat (kein Kleinschnitt!).
  • Die Anlieferung von sonstigen Grünabfällen (Hecken- und Rasenschnitt, Laub usw.) ist gebührenpflichtig (bis drei Kubikmeter volumenbezogene Gebührenstaffelung). Auf den Recyclinghöfen ist die Anlieferungsmenge für Grünabfälle auf drei Kubikmeter begrenzt. Ab einer Anlieferungsmenge von drei Kubikmeter erfolgt eine Verwiegung auf der Deponie Mansie.
  • Öffentliches Laub, welches auf Privatgrundstücken anfällt, kann in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. März des Folgejahres kostenlos auf den Recyclinghöfen und der Deponie Mansie abgegeben werden. Die Anlieferungsgebühren richten sich nach der Satzung des Landkreises Ammerland über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung).

Ast- und Strauchwerk

Ast- und Strauchwerk wird im Landkreis Ammerland an drei vom Landkreis festgesetzten Terminen im Jahr kostenlos abgefahren.

Die genauen Abfuhrtermine für Ihre Straße können sind dem Abfuhrkalender zu entnehmen.

Ast- und Strauchwerk muss rechtzeitig bis 6:30 Uhr am Abfuhrtag in gebündelter Form an die Straße gelegt werden; dafür sollte verrottbares Bindematerial wie Bast- oder Juteband verwendet werden und nicht Draht oder Kunststoffband.

Die Bündel sind auf eine Maximallänge von 1,50 Meter zu kürzen. Bereitgelegte Stämme oder Äste dürfen nicht mehr als einen Durchmesser von 15 Zentimeter haben.

Die Gesamtmenge darf  drei Kubikmeter nicht überschreiten. Nicht oder nur teilweise gebündelte Haufen werden nicht abgefahren. Im Rahmen der ersten Abfuhr im Januar werden auch die Weihnachtsbäume abgeholt.

Ast- und Strauchwerk aus Privathaushalten kann auch kostenlos (bis fünf Kubikmeter) zur Deponie Mansie oder zu den Recyclinghöfen angeliefert werden. Es wird jedoch nur kostenlos angenommen oder abgefahren, wenn es mindestens Armlänge hat (kein Kleinschnitt).

Gartenabfallsäcke

Im Landkreis Ammerland sind für zusätzliche Gartenabfälle - bedingt durch saisonale Schwankungen - kompostierbare 50-Liter-Papiersäcke mit der Aufschrift "Landkreis Ammerland - Nur für Gartenabfälle" zugelassen.

Sie sind bei beauftragen Verkaufsstellen  käuflich zu erwerben und werden nur zusätzlich bei der Biotonnenabfuhr mitgenommen.

Gartenabfallsäcke ohne bereitgestellte Biotonne werden nicht abgefahren. Die Säcke sind offen neben die Biotonne zu stellen. Sie  sollten nicht an die Biotonne angelehnt sein, damit eine Verunreinigung öffentlicher Flächen beim Kippen verhindert wird.  

Das Einfüllen von Küchenabfällen in die Säcke ist nicht zulässig.

Die Gartenabfallsäcke sind erst direkt vor oder am Abfuhrtag zu befüllen, damit ein Durchweichen der Gartenabfallsäcke verhindert wird. Es ist weiterhin zu beachten, dass die Säcke nicht längere Zeit bei Dauer- oder Starkregen ungeschützt stehen.

Sollten während der Sommermonate regelmäßig mehr Gartenabfälle (wie Rasenschnitt, Stauden- und Heckenschnitt)anfallen, für die die angemeldete Biotonne nicht ausreichend ist, kann alternativ zu den Gartenabfallsäcken saisonal auch eine zusätzliche oder größere Biotonne über die Steuerämter oder Bürgerbüros der Gemeindeverwaltungen angemeldet werden.

Saisonbiotonne

Sollten während der Sommermonate regelmäßig mehr Gartenabfälle wie Rasenschnitt, Stauden- und Heckenschnitt oder Laub anfallen, ist es möglich, während der Gartensaison eine größere oder zusätzliche Saisonbiotonne anzumelden.

Die Behältergröße sowie der Zeitraum der Saisonbiotonnennutzung sind frei wählbar.

Die An-, Um- oder Abmeldung der zusätzlichen oder größeren Biotonne hat über die Gemeindeverwaltungen oder über die Stadt Westerstede zu erfolgen.

Die gewünschte Tonne wird den Nutzern vom Abfallwirtschaftsbetrieb kostenlos zur Verfügung gestellt und kann bei einer sich jährlich wiederholenden Nutzung auf dem Grundstück verbleiben.

Die Nutzung einer Saisonbiotonne erleichtert auch den Fahrern der Entsorgungsfahrzeuge die Arbeit; außerdem können damit witterungsbedingte Abfuhrprobleme bei den Gartenabfallsäcken verhindert werden (Durchweichen bei Stark- oder Dauerregen).