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Immissionsschutz: Überprüfung - wegen Beeinträchtigung

Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.

Nr. 99063013000000

Im Fachbereich Technischer Immissionsschutz werden verschiedene immissionsschutzfachliche Fragestellungen bearbeitet. Der technische Immissionsschutz kümmert sich um Anfragen und Beschwerden über Lärm, Gerüche, Luftverunreinigen, Licht, Strahlung, Erschütterungen und elektromagnetische Felder, wenn diese nach Art, Ausmaß oder Dauer berechtigen Grund geben, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft anzunehmen. Je nach Art der Anlage kann die Zuständigkeit jedoch auch bei den Staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern oder anderen Behörden (beispielsweise bei der Bundesnetzagentur) liegen.

Dem Technischen Immissionsschutz obliegt zudem die Überprüfung von Biogas- und Windkraftanlagen, Feuerungs- und Tankanlagen sowie der IED-Anlagen.
Der Technische Immissionsschutz wird zudem im Baugenehmigungsverfahren beteiligt, wenn in Gemengelagen die Einhaltung von Lärm- oder Geruchsimmissionsrichtwerten kritisch sein könnte.

Voraussetzungen

Im Immissionsschutzrecht gelten die sog. Betreiberpflichten. Danach sind nicht genehmigungsbedürftige Anlagen so zu errichten und zu betreiben, dass schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind, und nach dem Stand der Technik unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß beschränkt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Dies hängt vom Einzelfall ab und wird Ihnen als Bauherr und Bauherrin bzw. als Betreiber und Betreiberin einer Anlage entsprechend mitgeteilt. Um beispielsweise die zulässigen Lärm- bzw. Geruchsimmissionsrichtwerte prüfen zu können, ist regelmäßig ein Schallgutachten bzw. ein Geruchsgutachten einer akkreditieren Messstelle vorzulegen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebührenhöhe richtet sich nach der Baugebührenordnung (BauGO) bzw. nach der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO).

Rechtsgrundlage