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Bisam

Der Bisam (Ondatra zibethicus), landläufig als "Bisamratte" bezeichnet, ist ein Nagetier und gehört zoologisch nicht zu den Ratten, sondern zu den Wühlmäusen. Ursprünglich aus Nordamerikas stammend, hat sich der Bisam über weite Teile der Welt verbreitet. Auch im Ammerland hat er sich einen festen Lebensraum erobert.

Steckbrief

  • Körper 25 bis 35 Zentimeter lang
  • seitlich abgeflachter beschuppter Schwanz 20 bis 25 Zentimeter lang
  • 1 bis 2 Kilogramm schwer
  • keine Schwimmhäute
  • rattenartiger Körperbau
  • größte Wühlmausart

Fortpflanzung
Die Fortpflanzungszeit der Bisams beginnt im Frühjahr und endet im Spätsommer/Herbst. Im Durchschnitt gibt es zwei Würfe im Jahr. Nach einer Tragzeit von circa 30 Tagen bringt das Weibchen pro Wurf circa vier bis sechs Jungtiere auf die Welt.

Lebensweise
Bisams besiedeln Bereiche mit konstantem Wasserstand, also stehende oder fließende Gewässer wie Seen, Teiche, Flüsse, Gräben oder überstautes Gelände. Sie bauen ihre Röhren mit Eingang unterhalb der Wasseroberfläche. Sie werden circa drei Jahre alt.

Nahrung
Bisams ernähren sich hauptsächlich von Wasserpflanzen, aber auch von Flussmuscheln. An Land nehmen sie Pflanzen auf, zum Beispiel Gräser, grünes Getreide, Mais und Gemüse.

Bisam am Wasser
Bisam am Wasser


Schutzstatus und Regulierung

Der Bisam wurde 2017 in die Liste invasiver gebietsfremder Arten von EU-weiter Bedeutung aufgenommen, da durch seine Ausbreitung zum einen wirtschaftliche Schäden entstehen und zum anderen die Biodiversität gefährdet ist. Nach § 39 des Bundes­natur­schutz­gesetzes ist es aller­dings grundsätzlich verboten, wild lebende Tiere ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten. In der Praxis wird jedoch anerkannt, dass bei invasiven Arten wie dem Bisam ein dringender Grund für Bekämpfungsmaßnahmen vorliegt.

Obwohl der Bisam nicht zu den jagdbaren Wildarten gehört, darf er in Niedersachsen von speziell ausgebildeten Bisamfängerinnen und -fängern gezielt bekämpft werden. Um seine Population einzudämmen, stellen Gemeinden bei Bedarf – in Absprache mit den Wasser- und Bodenverbänden sowie der Landwirtschaftskammer Niedersachsen und dem Landkreis Ammerland – fachgerecht Fallen auf. Oftmals werden Fallen oder Fangvorrichtungen durch Außenstehende beschädigt. Eine mutwillige Beschädigung stellt den Straftatbestand der Sachbeschädigung dar und wird entsprechend geahndet.

Schäden für Natur und Wasserwirtschaft

Schäden an der Uferböschung durch invasive Art
Schäden an der Uferböschung durch invasive Art


Naturschutzfachliche Probleme

Durch das immer stärkere Vorkommen gefährden Bisams die heimische Biodiversität, da sie die heimischen Lebensräume für zahlreiche an diese Lebensräume gebundenen Tier- und Pflanzenarten zerstören.

Wasserwirtschaftliche Probleme
Aufgrund ihrer Lebensweise, insbesondere der selbst gegrabenen Höhlen richten Bisams nachhaltige und gefährliche Schäden an Deichen, Ufern, Dämmen und anderen wasserwirtschaftlichen Einrichtungen an, zum Beispiel Gräben, Kanäle, Regen­rück­halte­becken. Es entstehen Einbrüche und Abbrüche von Ufern und Böschungen, Böschungsrutschungen, Unterspülungen und Einbrüche gewässernaher Straßen. Unter Umständen können dadurch auch die Arbeiten von Landwirten und Wasserverbänden entlang eines Gewässers erheblich gefährdet werden, wenn diese mit Schleppern und Baggern Unterhaltungsmaßnahmen vornehmen. Im Hochwasserfall sind darüber hinaus infolge der Schäden massive Auswirkungen für die umliegenden Bereiche zu befürchten.