Wallhecken
Ursprünglich wurden Wallhecken als lebende Zäune und zur Besitzabgrenzung angelegt. Sie bieten in sehr großem Maße wild lebenden Tier- und Pflanzenarten einen Lebensraum.
Wallhecken stehen unter Schutz und dürfen nicht beseitigt werden. Alle Handlungen, die das Wachstum der auf den Wallhecken befindlichen Bäume und Sträucher beeinträchtigen, sind verboten. Zulässig sind Pflegemaßnahmen sowie die bisher übliche Nutzung, soweit das Nachwachsen nicht behindert wird. Die Naturschutzbehörde kann im Einzelfall auf Antrag Ausnahmen von den Verboten zulassen.
In Zusammenarbeit mit der Naturschutzstiftung Ammerland werden die Wallhecken im Ammerland regelmäßig gepflegt. Die Pflege umfasst das Aufsetzen und Bepflanzen der degradierten Wallhecken. Diese Sanierungsmaßnahmen werden mithilfe von Kompensationsmitteln finanziert.
Daneben besteht für die vom Bewirtschafter selbst durchgeführten Wallheckenpflegemaßnahmen die Möglichkeit der finanzielle Förderung über das Wallheckenpflegeprogramm des Landes Niedersachsen. Die Koordination liegt hier bei der Oldenburgischen Landschaft.