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02.09.2021

Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

Am 17.08.2021 wurde der erste Förderaufruf der neu aufgelegten Förderrichtlinie „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ veröffentlicht: Ab 31.08.2021 können Unternehmen, Städte und Gemeinden, öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen Förderanträge stellen.

Fördergegenstand:
Beschaffung und Errichtung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge mit mindestens einem fest installierten Ladepunkt, einschließlich des dafür erforderlichen Netzanschlusses

Förderhöhe:
Variiert je nach Fördergegenstand, Bedarfsgebiet und Zugänglichkeit; grds. gilt:

  • Normalladepunkte bis 22 Kilowatt
    Fördersatz: max. 60 %
    Fördersumme: max. 2.500 Euro
  • Schnellladepunkte bis kleiner als 100 Kilowatt
    Fördersatz: max. 60 %
    Fördersumme: max. 10.000 Euro
  • Schnellladepunkte ab 100 Kilowatt
    Fördersatz: max. 40 oder 60 %
    Fördersumme: max. 20.000 Euro
  • Zudem ist der dazu gehörende Netzanschluss bzw. die Kombination aus Netzanschluss und Pufferspeicher förderfähig mit max. 10.000 Euro bei Anschluss an das Niederspannungsnetz bzw. max. 100.000 Euro bei Anschluss an da Mittelspannungsnetz. (Der Förderansatz für den Netzanschluss entspricht dem Fördersatz des jeweiligen Ladepunkts.)

Die oben genannten Höchstförderungen gelten, sofern die öffentliche Zugänglichkeit zeitlich uneingeschränkt sichergestellt wird (d.h. 24 Stunden pro Tag an sieben Tagen der Woche). Wird die öffentliche Zugänglichkeit zeitlich eingeschränkt, aber regelmäßig mindestens werktags für je 12 Stunden sichergestellt, reduzieren sich die Höchstförderungen um die Hälfte. (Keine Förderung bei kürzerer oder nicht vorhandener öffentlicher Zugänglichkeit.)

Weitere Informationen werden auf der Website der BAV sowie der NOWGmbH bereitgestellt:
https://www.bav.bund.de/DE/4_Foerderprogramme/foerderprogramme_node.html  bzw. https://nationale-leitstelle.de/foerdern/