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16.06.2021

Überbrückungshilfe III - Verlängerung bis Ende 2021

Die Bundesministerien für Wirtschaft und Energie (BMWi) und der Finanzen (BMF) haben mit einer gemeinsamen Pressemitteilung die Verlängerung der Überbrückungshilfen bis zum Jahresende bekannt gegeben (s. https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2021/09/20210908-details-zur-verlaengerung-der-ueberbrueckungshilfen-bis-jahresende-geeint.html)

Demnach weren nun folgende Überbrückungshilfen bis Dezember 2021 verlängert:

  • Überbrückungshilfe (ÜH) III Plus
    Die ÜH III Plus wird inhaltlich weitesgehend deckungsgleich sein mit der bisherigen ÜH III Plus (Juli - September) und nun bis zum Jahresende 2021 weitergeführt, einschl. des sog. Eigenkapitalzuschusses zur Substanzstärkung besonders stark und andauernd betroffener Unternehmen.
    Nicht fortgeführt wird allerdings die so. Restart-Prämie, die Unternehmen gezielt den Übergang vom Lockdown hin zur Wiedereröffnung erleichtern sollte. Diese läuft planmäßig im September aus.
    Die Antragstellung muss weiterhin über einen prüfenden Dritten erfolgen.

  • Neustarthilfe Plus für Soloselbständige
    Ebenso wird bis Jahresende 2021 die Neustarthilfe Plus fortgesetzt zur Unterstützung insbesondere von Soloselbständigen mit Corona-bedingten Umsatzeinbrüchen, die aufgrund geringer Fixkosten nicht von ÜH III plus profitieren.
    Soloselbständige können die einmalige Neustarthilfe als natürliche Person im eigenen Namen direkt stellen.

Auf dem Portal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de sollen zeitnah die überarbeiteten FAQ mit allen wichtigen Details veröffentlicht und der Antragsstart / Antragsfrist bekannt gegeben werden.


Überbrückungshilfe III - Verlängerung bis Ende September 2021

Die Bundesministerien für Wirtschaft und Energie (BMWi) und der Finanzen (BMF) haben mit einer gemeinsamen Pressemitteilung die Verlängerung der Überbrückungshilfen bis zum 30. September 2021 bekanntgegeben
(s. https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2021/06/20210609-bundesregierung-verlaengert-ueberbrueckungshilfen-bis-september.html).

Folgende Überbrückungshilfen werden verlängert und teilweise angepasst:

Überbrückungshilfe III plus
Mit der Überbrückungshilfe III plus wird die Verlängerung der Überbrückungshilfe III ( Anträge weiterhin bis zum 31. August 2021 möglich) umgesetzt. Für beide Programme gelten folgende Regelungen:

  • Monatliche Förderhöchstsumme: max. 10 Mio. Euro pro Unternehmen
  • Obergrenze für Förderungen aus beiden Programmen: max. 52 Mio. Euro, d. h. bestehend aus 12 Mio. Euro aus dem geltenden EU-Beihilferahmen (Kleinbeihilfe, De-minimis und Fixkostenhilfe) plus 40 Mio. Euro aus dem neuen Beihilferahmen der Bundesregelung Schadenausgleich

Die Förderbedingungen der Überbrückungshilfe III plus sind weitgehend deckungsgleich mit der Überbrückungshilfe III. Neu sind folgende Eckpunkte:

  • Künftig können Unternehmen, die direkt oder indirekt von staatlichen Schließungsmaßnahmen betroffen sind, bis zu 40 Mio. Euro als Schadensausgleich geltend machen. Grundlage hierfür ist die o. g. Bundesregelung Schadensausgleich. Eine Antragstellung soll in Kürze möglich sein (wie bisher über den Steuerberater oder einen prüfenden Dritten). Für Hilfen oberhalb der bisher geltenden 12 Mio. Euro gelten Beschränkungen zu Gewinn- und Dividendenausschüttungen, Aktienrückkäufen und Bonuszahlungen.
  • Restart-Prämie für Unternehmen, die im Zuge der Wiederöffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen, d. h. wahlweise zur bestehenden Personalkostenpauschale eine Personalkostenhilfe als Zuschuss zu den dadurch steigenden Personalkosten: Degressive Stafflung des Zuschusses (im Juli 2021 bei 60 %, im August bei 40 % und im September bei 20 %, nach September 2021 keine Zuschussgewährung)
  • Künftig Erstattung von Anwalts- und Gerichtskosten i. H. v. max. 20.000 Euro pro Monat für die insolvenzabwendende Restrukturierung von Unternehmen in einer drohenden Zahlungsunfähigkeit

Nähere Hinweise finden Sie auf folgender Website: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html.