Sprungziele
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Seiteninhalt
09.09.2020

Lohnkostenzuschuss entlastet Arbeitgeber - Jobcenter Ammerland unterstützt Unternehmen im Rahmen der Arbeisvermittlung auch finanziell

Die aktuelle Corona-Krise hat das Arbeitsleben und auch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zeitweise deutlich eingeschränkt. Die Bewilligung von Lohnkostenzuschüssen durch das Jobcenter lief in dieser Zeit dagegen unvermindert weiter.

Das Jobcenter Ammerland unterstützt Unternehmen nicht nur bei der Suche nach Personal, sondern gewährt auch finanzielle Förderung bei der Einstellung von Arbeitslosen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder Berufsausbildung. Hierzu zählt zum Beispiel ein Eingliederungszuschuss für die Dauer der Einarbeitungsphase.

Höhe und Dauer eines Zuschusses sind abhängig von den in der Person liegenden Vermittlungshemmnissen und den zu übernehmenden Aufgaben des zukünftigen Arbeitsplatzes und werden in jedem Einzelfall mit dem Arbeitgeber abgestimmt.
Der Antrag auf Förderung muss vor Beschäftigungsbeginn durch den Arbeitgeber gestellt werden. Eine Antragstellung kann auch telefonisch beim Arbeitsgeberservice erfolgen.

Die Ansprechpartner im Arbeitgeberservice des Jobcenters beantworten Ihnen gerne Fragen rund um Fördermöglichkeiten im Zusammenhang mit der Arbeitsvermittlung.