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27.04.2021

Ausbildungsprämie und Ausbildungsprämie plus

Die Corona-Krise stellt viele Ausbildungsbetriebe vor große finanzielle Herausforderungen. Das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ unterstützt Betriebe mit der Ausbildungsprämie (plus), wenn sie die Anzahl ihrer Ausbildungsplätze halten oder sogar erhöhen.

Ab dem 1. Juni 2021 gelten neue Regelungen. Für Ausbildungsverhältnisse, die ab dem 1. Juni 2021 beginnen, erhöht sich die Ausbildungsprämie auf 4.000 Euro (bisher 2.000 Euro) die Ausbildungsprämie plus erhöht sich auf 6.000 Euro (bisher 3.000 Euro). Zudem können ab diesem Zeitpunkt Unternehmen mit bis zu 499 Beschäftigten die entsprechenden Förderungen beantragen.

Die Ausbildungsprämie (plus) ist ein einmaliger Zuschuss je Ausbildungsvertrag beziehungsweise je zusätzlichem Ausbildungsvertrag. Beide Zuschüsse, Ausbildungsprämie und Ausbildungsprämie plus, werden nach der erfolgreich abgeschlossenen Probezeit ausgezahlt. Um die Ausbildungsprämie oder die Ausbildungsprämie plus erhalten zu können, muss Ihr Betrieb erheblich von der Corona-Krise betroffen sein. Dafür muss mindestens eines der folgenden Kriterien gelten: 

Zahlung von Kurzarbeitergeld 
Dem Betrieb wurde seit Januar 2020 wenigstens für einen Zeitraum, der vor dem Ausbildungsbeginn liegt, von der Agentur für Arbeit Kurzarbeitergeld gezahlt.

Umsatzrückgang 
Der Umsatz Ihres Betriebes ist seit April 2020 gegenüber dem jeweiligen Zeitraum im Jahr 2019 entweder in 2 aufeinanderfolgenden, vor dem Ausbildungsbeginn liegenden Monaten um durchschnittlich 50 Prozent zurückgegangen oder in 5 zusammenhängenden, vor dem Ausbildungsbeginn liegenden Monaten um durchschnittlich 30 Prozent zurückgegangen.

Unternehmen müssen die Förderung bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit beantragen. Nähere Informationen zu den Fördervoraussetzungen und der Antragstellung finden Sie unter https://www.arbeitsagentur.de/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern/ausbildungspraemie