Ausnahmegenehmigung zum Parken (Handwerker, Ärzte, soziale Dienste)
In bestimmten Situationen (zum Beispiel Ärzte im Einsatz, Baustelle) ist es erforderlich, in Bereichen zu parken, in denen es nicht zulässig wäre (beispielsweise auf Gehwegen). In diesen Fällen bedarf es einer Ausnahmegenehmigung.
Voraussetzungen
In Einzelfällen kann unter Vorlage einer Begründung die Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Pro Fahrzeug fällt eine Gebühr in Höhe von 10,20 Euro an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Ausnahmegenehmigung muss zwei Wochen vor Nutzung beantragt werden.
Rechtsgrundlage
§ 46 I Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)