Sprungziele
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Seiteninhalt

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Betreuungsrecht

Die nachfolgenden Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Serviceportal des Landes Niedersachsen.

Nr. 99003033000000

Rechtliche Betreuung
Eine Rechtliche Betreuung wird eingerichtet, wenn jemand aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung nicht oder nicht mehr in der Lage ist, seine rechtlichen Angelegenheiten selbst zu besorgen und keine entsprechende Vorsorgevollmacht erteilt hat. Oft werden dann Familienangehörige durch das Betreuungsgericht zum rechtlichen Betreuer bestellt. Aufwendige und schwierig zu führende Rechtliche Betreuungen werden häufig von beruflichen Betreuern übernommen. Die Betreuungsstelle hat im regulären Betreuungsverfahren insbesondere folgende Aufgaben:

  • Ermittlung des Sachverhaltes und Erstellung eines fundierten Sozialberichtes 
  • Prüfung der Geeignetheit der möglichen Betreuerinnen und Betreuer

Weitere Aufgaben der Betreuungsbehörde sind u. a. 

  • Information und Beratung über allgemeine betreuungsrechtliche Fragen sowie die einzelfallbezogene Aufklärung
  • Information und Beratung über Vorsorgevollmachten; Betreuungs- und Patientenverfügungen sowie die Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen unter Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
  • Wahrnehmung der Informations- und Beratungspflichten gegenüber (ehrenamtlich und berufliche) Betreuerinnen und Betreuer und Bevollmächtigten
  • Netzwerkarbeit

Sowohl ehrenamtliche als auch berufliche Betreuerinnen und Betreuer werden vom Betreuungsgericht, der örtlichen Betreuungsbehörde und dem Betreuungsverein bei ihren Aufgaben unterstützt. Für entstehende Aufwendungen wie Fahrt- oder Portokosten können ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 425,00 €/jährlich beantragen. Bürgerinnen und Bürger, die an der Übernahme einer ehrenamtlichen Betreuung interessiert sind, können sich an den Betreuungsverein oder die örtliche Betreuungsbehörde wenden.

Vordrucke zur Betreuungsanregung finden Sie hier:

Den Vordruck zur Betreuungsverfügung finden Sie hier:

Vorsorgevollmacht
Durch eine Vorsorgevollmacht kann die Anordnung einer Rechtlichen Betreuung vermieden werden. Eine Vollmacht ist die durch Rechtsgeschäft einer anderen Person erteilte Vertretungsmacht. Im Regelfall wird sie durch die Erklärung des Vollmachtgebers gegenüber der zu bevollmächtigenden Person erteilt. Wie jedes Rechtsgeschäft setzt diese Erklärung die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers oder der Vollmachtgeberin voraus. Der Vollmachtnehmer oder die Vollmachtnehmerin sollte in jedem Fall eine Vertrauensperson des Vollmachtgebers bzw. der Vollmachtgeberin sein. Eine öffentlich beglaubigte Vollmacht ist u. a. erforderlich, wenn Eintragungen ins Grundbuch erledigt werden müssen, eine Aussetzung der Ausweispflicht notwendig ist oder ein Personalausweis oder Reisepass beantragt werden muss, eine Ausschlagung einer Erbschaft oder eine Eintragung ins Handelsregister erfolgen muss. Eine Beglaubigung der Unterschrift kann gem. § 7 BtoG durch die örtlichen Betreuungsbehörden erfolgen oder bei einem Notar.

Den Vordruck zur Vorsorgevollmacht finden Sie hier:

Patientenverfügung
In einer Patientenverfügung kann für den Fall der Entscheidungs- und Einwilligungsunfähigkeit festgelegt werden, ob und wie in bestimmten Situationen die ärztliche Behandlung aussehen soll. Auf diese Weise kann das Selbstbestimmungsrecht erhalten werden, auch wenn zum Zeitpunkt der Behandlung keine Einwilligungsfähigkeit mehr gegeben sein sollte. Sollte hierzu konkreter Beratungsbedarf bestehen, wenden Sie sich bitte an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt.

Den Vordruck für eine Patientenverfügung finden Sie hier:


Unterstützende Institutionen

Betreuungsverein "Rechtliche Betreuung Ammerland e. V." Twisterlingsbogen 13, 26160 Bad Zwischenahn; 04486-9158864; Betreuungsverein "Rechtliche Betreuung Ammerland e. V."