Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung Erteilung
Der Umgang mit Waffen oder Munition wird im Waffengesetz (WaffG) des Bundes geregelt und bedarf grundsätzlich einer Erlaubnis.
Die Erlaubnis (Waffenherstellungserlaubnis) zur Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen oder Munition im Rahmen eines wirtschaftlichen Unternehmens wird von der zuständigen Stelle erteilt. Weiterhin muss ein Waffenherstellungsbuch geführt werden, aus dem die Art und Menge der Schusswaffen sowie ihr Verbleib hervorgeht.
Die Erlaubnis kann auf bestimmte Schusswaffen- und Munitionsarten beschränkt werden und wird von der zuständigen Stelle erteilt.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Strafregisterauszug
- Bescheinigung der zuständigen Justiz- oder Verwaltungsbehörde des Heimat- oder Herkunftslandes
- Bestätigung der Heimatbehörde
- Nachweis der gewerblichen Niederlassung, Betriebs-/Geschäftsräume
- ggf. Abschrift bereits erteilter Waffenhandelserlaubnis
- Lebenslauf
- ggf. Auskunftseinholung bei der Ausländerbehörde
- Auskunft über Einträge gem. § 26 Absatz 2 Insolvenzordnung (InsO) und § 882b Zivilprozessordnung (ZPO) im Schuldnerverzeichnis des zuständigen Amtsgerichts
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Abschnitt I Ziffer 1 der Anlage Gebührenordnung der Kostenverordnung zum Waffengesetz (WaffKostV) an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Erlaubnis erlischt, wenn die Erlaubnisinhaberin/der Erlaubnisinhaber die Tätigkeit nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Erlaubnis begonnen oder ein Jahr lang nicht ausgeübt hat. Die Fristen können aus besonderen Gründen verlängert werden.
Die Erlaubnisinhaberin/der Erlaubnisinhaber hat die Aufnahme und Einstellung des Betriebs sowie die Eröffnung und Schließung einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Stelle anzuzeigen.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Antragsformulare sind bei der zuständigen Stelle erhältlich.
- Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zum Waffenhandel
Was sollte ich noch wissen?
Bei in die Handwerksrolle eingetragenen Büchsenmacherinnen und Buchmachern schließt die Waffenherstellungserlaubnis die Erlaubnis zum Waffenhandel ein.