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17.02.2021

Förderung für E-Lastenräder und Mikro-Depots

Neue Förderrichtlinien für Mikro-Depots und E-Lastenräder: Das Bundesumweltministerium fördert die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr sowie die Errichtung von Mikro-Depots.

Zum 1. März 2021 treten zwei neue Richtlinien der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) in Kraft und sollen Unternehmen und Kommunen beim Umstieg auf eine zukunftsfähige und klimafreundliche Logistik unterstützen und einen Beitrag zur Entlastung des innerstädtischen Verkehrs, Verbesserung der Luftqualität und Minderung der CO2-Emissionen leisten. 
Die beiden neuen Förderprogramme für Mikro-Depots und E-Lastenräder richten sich beispielsweise an große Logistik-Unternehmen, Baumärkte, Möbelhäuser, mittelständische Unternehmen und Lieferdienste. Die Förderung erfolgt im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesumweltministeriums.

Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die Fördereckpunkte der beiden neuen Richtlinien:

E-Lastenfahrrad-Richtlinie
Förderung von Investitionen in E-Lastenfahrräder und E-Lastenfahrradanhänger für den fahrradgebundenen Lastenverkehr im kommunalen Bereich sowie in Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen:

  • Antragssteller: Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise), Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, Körperschaften / Anstalten des öffentlichen Rechts, rechtsfähige Vereine und Verbände, private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften) und der Art ihrer Tätigkeit (einschließlich freiberuflich Tätigen)
    Hinweis: Für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt.
  • Fördergegenstand: Neue E-Lastenfahrräder sowie E-Lastenfahrradanhänger mit einer Nutzlast von mind. 120 kg
  • Förderhöhe: 25 % der Ausgaben für die Anschaffung, jedoch max. 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad oder Lastenfahrradanhänger mit E-Antrieb
  • Antragsstellung: Laufende Antragsmöglichkeiten (Richtlinie gültig bis 29. Februar 2024)
  • Ansprechpartner / Bewilligungsbehörde: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) – Tel.: 06196 / 908 –1016; E-Mail: ELR@bafa.bund.de
  • Nähere Hinweise: www.klimaschutz.de/foerderung/e-lastenfahrrad-richtlinie  bzw. www.bafa.de 

Mikro-Depot-Richtlinie
Förderung von Investitionen in die regional-modellhafte Errichtung von sog. Mikro-Depots für eine klimafreundliche Gestaltung der gewerblichen Nahmobilität:

  • Antragssteller: Private Unternehmen und Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, die den Betrieb eines Mikro-Depots zum Zwecke der eigenen Auslieferung von Waren beabsichtigen oder Dritten geeignete Flächen für die Nutzung als Mikro-Depot zur Verfügung stellen (Kooperation von mehreren Antragsstellern ausdrücklich erwünscht)
  • Fördergegenstand: Infrastrukturelle Investitionen zur modellhaften Nutzbarmachung von Räumen und Flächen in möglichst großer Nähe zum Endkunden Ziel ist es, die sog. „letzte Meile“ der Lieferung in urbanen und suburbanen Bereichen durch emissionsfreie Fahrzeuge (bspw. Lastenräder, elektrische Fahrzeuge o.ä.) zu ermöglichen.
  • Förderhöhe: Max. 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, wobei die Mindestzuwendung 20.000 Euro betragen muss (bei Verbundvorhaben gilt diese Mindestsumme für das Verbundprojekt insgesamt)
  • Antragsstellung: Zweistufiges Verfahren
    Projektskizzen können i. d. R. jährlich im Zeitraum vom 01. März bis zum 31. Mai elektronisch eingereicht werden (letztmalig im Jahr 2023);
    bis zum 15. Juni des Jahres ist eine unterschriebene Papierversion nachzureichen
    Anschließend werden vorausgewählte Antragssteller aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag einzureichen
  • Projektstart: Frühestens zwölf Monate nach Eingang der Projektskizze
  • Ansprechpartner / Bewilligungsbehörde: Projektträger Jülich (PtJ) – Tel.: 030 / 20199-347; E-Mail: ptjksi@fz-juelich.de (Stichwort: „Mikro-Depot-Richtlinie“)
  • Nähere Hinweise: www.klimaschutz.de/foerderung/mikro-depot-richtlinie  bzw. www.ptj.de/klimaschutzinitiative/mikro-depots