Härtefallhilfen Niedersachsen
Förderung für Unternehmen, für die bestehende Corona-Hilfsprogramme bisher nicht greifen
Antragsberechtigte:
Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform, die wirtschaftlich am Markt tätig sind (einschließlich gemeinnützigen Unternehmen (Sozialunternehmen), Organisationen und Vereinen)
Voraussetzung:
Unternehmen sind durch die Corona-Pandemie besonders hart getroffen und waren für den Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021 nicht antragsberechtigt für die bisherigen Corona-Hilfen – d. h. Überbrückungshilfe II, Überbrückungshilfe III, Novemberhilfe, Dezemberhilfe
(Hinweis: Weitere gewährte Leistungen aus anderen gleichartigen Corona-bedingten Förderprogrammen des Bundes und der Länder aufgrund der Betriebsschließung und / oder Betriebseinschränkung und aus Versicherungen erhaltene Zahlungen gehen der Härtefallhilfe Niedersachsen vor, soweit die Fördergegenstände übereinstimmen und sich die Förderzeiträume überschneiden)
Förderzeitraum:
01.11.2020 bis 30.06.2021
Förderhöhe:
Abhängig von der Belastung i. d. R. mind. 5.000 Euro bis max. 100.000 Euro (höhere Hilfen bei Vorliegen eines besonderen landespolitischen Interesses möglich)
Fördertatbestand:
Hilfen werden auf Basis der nachgewiesenen Fixkosten gewährt (vgl. Richtlinie Nr. 5.4)
Beihilferechtliche Grundlage:
Bundesregelung Kleinbeihilfen sowie ggf. De-minimis-Verordnung, Bundesregelung Fixkostenhilfe und Bundesregelung Novemberhilfe / Dezemberhilfe
Antragsfrist:
Anträge müssen bis spätestens 31. August 2021 bzw. bei Antragsstellung auf Grundlage der Bundesregelung Novemberhilfe / Dezemberhilfe bis spätestens 30. Juni 2021 eingereicht werden
Antragsverfahren:
Antragsstellung erfolgt über einen prüfenden Dritten (bspw. Steuerberater/in, Steuerbevollmächtigte/n, Wirtschaftsprüfer/in, vereidigten Buchprüfer/in oder Rechtsanwalt/-anwältin) über die digitale Schnittstelle www.haertefallhilfen.de bei der NBank
Ansprechpartner:
NBank (Tel.: 0511 / 30031-333; E-Mail: ueberbrueckungshilfe@nbank.de)
Details zu den Förderbedingungen entnehmen Sie bei Interesse der beigefügten Richtlinie. Weitere Informationen und Antragsunterlagen stehen bereit unter: www.haertefallhilfen.de bzw.
www.haertefallhilfen.de/HSF/Redaktion/DE/Dossiers/niedersachsen.html.