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26.03.2020

Hinweise zur Schließung und Einschränkung von Betrieben

Welche Geschäfte müssen geschlossen werden und was ist weiterhin erlaubt? Eine Reihe von Allgemeinverfügungen regeln die Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie.  Alle Maßnahmen hierzu finden Sie zusammengefasst im INFOPORTAL  unter Maßnahmen.

Wenn Sie Fragen zu den für Unternehmen geltenden Schließungs- und Einschränkungsregelungen haben, wenden Sie sich bitte mit Ihrer Anfrage und einer kurzen Beschreibung Ihres Betriebes per E-Mail unter ordnungsamt@ammerland.de an das Ordnungsamt des Landkreises Ammerland.