Hinweise zur Schließung und Einschränkung von Betrieben
Welche Geschäfte müssen geschlossen werden und was ist weiterhin erlaubt? Eine Reihe von Allgemeinverfügungen regeln die Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie. Alle Maßnahmen hierzu finden Sie zusammengefasst im INFOPORTAL unter Maßnahmen.
Wenn Sie Fragen zu den für Unternehmen geltenden Schließungs- und Einschränkungsregelungen haben, wenden Sie sich bitte mit Ihrer Anfrage und einer kurzen Beschreibung Ihres Betriebes per E-Mail unter ordnungsamt@ammerland.de an das Ordnungsamt des Landkreises Ammerland.