INQA-Coaching - Programmstart
Ab sofort unterstützt INQA-Coaching kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Entwicklung maßgeschneiderter Lösungen für die Herausforderungen der digitalen Transformation sowie der Fachkräftesicherung und Gestaltung einer mitarbeiterinnenorientierten und zukunftsfähigen Unternehmenskultur. Gefördert werden agile Beratungsprozesse, die den Menschen als Ausgangspunkt für nachhaltige betriebliche Veränderungsprozesse in den Mittelpunkt stellen.
Damit hilft das Beratungsprogramm den Unternehmen, sich zukunftsfähig aufzustellen und eigenständig auf Veränderungsprozesse reagieren zu können. INQA-Coaching ist flächendeckend niedrigschwellig zugänglich für alle Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten. Bis zu 80 Prozent der Beratungsleistungen können übernommen werden. Finanziert wird das Programm aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Die INQA-Beratungsstellen (IBS) sind die erste Anlaufstelle für Unternehmen zum INQA-Coaching in den Regionen.
Es gelten folgende Fördereckpunkte:
Antragsberechtigte:
Unternehmen, Angehörige der Freien Berufe und gemeinnützige Unternehmen, die mind. zwei Jahre bestehen, weniger als 250 Beschäftigte haben und deren Jahresumsatz nicht mehr als 50 Mio. Euro (oder Jahresbilanz nicht mehr als 43 Mio. Euro) beträgt.
Ablauf des INQA-Coachings:
1. INQA-Erstberatung in einer regionalen INQA-Beratungsstelle (IBS) zur Klärung der Fördervoraussetzungen und des konkreten betrieblichen Unterstützungsbedarfs; bei Erfüllung derBedingungen, wird ein INQA-Coaching-Scheck ausgestellt
2. INQA-Coaching im Betrieb durch qualifizierte und erfahrene Berater*innen (sog. INQA-Coaches); Dauer bis zu 7 Monate und max. 12 Beratungstage
3. Abschlussgespräch mit INQA-Beratungsstelle nach etwas 3-6 Monaten nach dem Ende des INQACoachings
Förderhöhe:
bis zu 80 % (ESF Plus- und Bundesmittel) der Beratungskosten (max. Tageshöchstsatz in Höhe von 1.200 Euro (netto))
Auszahlungsprozess:
Die Förderung erfolgt nach dem Erstattungsprinzip, d. h. die Unternehmen gehen in Vorleistung und begleichen die Beratungskosten zunächst selbst.
Innerhalb eines Monats nach Ende des INQA-Coachings muss ein Antrag an die Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) als Bewilligungsbehörde gestellt werden.
Alle erforderlichen Unterlagen sowie Unterstützung erhalten die KMU von den regionalen IBS.
Weitere Informationen und eine Übersicht der autorosierten Coaches finden Sie unter INQA.