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11.01.2022

Landesrichtlinie "Lastenräder" - Verlängerung bis Ende 2023

Das Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung (MW) hat im aktuellen Nds. Ministerialblatt die Verlängerung der Richtlinie zur Förderung der Verbreitung von Lastenrädern („Richtlinie Lastenräder Niedersachsen“) bis zum 31. Dezember 2023 bekanntgegeben.

Auf der Website der NBank wird derzeit darauf hingewiesen, daß die Lastenradförderung unter gleichen Bedingungen verlängert wird und dass ab Mitte der 3. Kalenderwoche 2022 Förderanträge eingreicht werden können.
Aufgrund der hohen Nachfrage empfiehlt es sich sicherlich Anträge frühzeitig einzureichen, da die Mittel ggf. wieder vor Ende der Programmlaufzeit gebunden sein könnten.

Es gelten weiterhin folgende Förderbedingungen:

Antragsberechtigte:

  • Natürliche Personen (insb. Einzelunternehmen) und juristische Personen (insb. Gesellschaften, Vereine, Gebietskörperschaften, Anstalten, Stiftungen, Genossenschaften), die die geförderten Lastenräder im Rahmen eines unentgeltlichen Verleih-Systems anbieten (Voraussetzung bei Gewerbebetrieben und Unternehmen: Bestätigung durch die betroffene Kommune, dass die Maßnahme Teil eines kommunalen Mobilitätskonzepts ist.)
  • Privatpersonen

Fördergegenstand:
Anschaffung von neuen Lastenrädern, E-Lastenrädern oder Lasten-S-Pedelecs, die überwiegend dem Transport von Gütern dienen (Hinweis: Ausnahme bei Personenbeförderung, sofern dies nicht der überwiegende Haupt-Transsportzweck ist.)

Zuwendungshöhe:

  • 400 Euro pro Lastenrad
  • 800 Euro pro E-Lastenrad oder Lasten-S-Pedelec

Begrenzung bzw. Mindesterwerb:

  • bei Kommunen: mind. drei Lastenräder pro Förderung
  • bei Beschaffungen für Leih-Anbieter: max. zehn Lastenräder pro natürlicher oder juristischer Person
  • bei Privatpersonen: max. ein Lastenrad pro Haushalt

Ausschluss:
Keine Förderung für Lastenräder, deren Beschaffung nach den Förderrichtlinien des Bundes förderfähig ist oder deren Anschaffung mit anderen öffentlichen Mitteln gefördert wird

Beihilferechtliche Grundlage:
De-Minimis-Verordnung

Details zum Programm finden Sie auf den Seiten der NBank.