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16.09.2020

Neustart Niedersachsen Innovation und Innovationsgutscheine - Land Niedersachsen erweitert Förderung für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben

Auch die Innovationsförderung für Unternehmen wird kurzfristig ausgeweitet. Das Land Niedersachsen hat mit "Neustart Niedersachsen Innovation" und der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Inanspruchnahme von Forschungsinfrastruktur zwei weitere Förderprogramme veröffentlicht, die Unternehmen in ihrer Forschungs- und Entwicklungstätigkeit in Krisenzeiten unterstützen sollen.

„Neustart Niedersachsen Innovation“

Dieses Förderprogramm gewährt Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft niedrigschwellige Innovationszuschüsse für Forschung und Entwicklung. Gefördert werden Innovationsvorhaben, bei denen mithilfe von eigenen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben ein neues oder verbessertes vermarktbares Produkt, Produktionsverfahren oder eine entsprechende Dienstleistung (weiter-)entwickelt werden soll. Das Projekt muss jeweils den unternehmensbezogenen Stand der Technik übersteigen und die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens erhöhen.

Über das Programm ist ein einmaliger Zuschuss in Höhe von bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben möglich. Für Unternehmen der Automobilwirtschaft kann ein Aufschlag von 15 Prozent gewährt werden. Die maximale Fördersumme beläuft sich auf 800.000 Euro.

Nähere Informationen zu "Neustart Niedersachsen Innovation" finden Sie auf der Webseite der NBank unter

https://www.nbank.de/Unternehmen/Innovation/Neustart-Niedersachsen-Innovation/index.jsp

Anträge für dieses Programm müssen bis zum 30. November 2020 über das Kundenportal eingereicht werden.


Förderung der Inanspruchnahme von Forschungsinfrastruktur - Innovationsgutscheine

Das zweite Programm fördert über Innovationsgutscheine die Inanspruchnahme von Forschungsinfrastruktur, um Innovationsvorhaben als experimentelle Entwicklungen zu erleichtern. Gefördert werden Ausgaben für Leistungen externer Forschungs- und Entwicklungsdienstleister zum Zweck der Entwicklung effizienter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen.  

Antragsberechtigt sind vor dem 01.03.2020 gegründete kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU), die einen Umsatzrückgang im zweiten Quartal 2020 gegenüber dem zweiten Quartal 2019 nachweisen können.

Über den Innovationsgutschein können 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst werden. Die Förderhöhe ist auf maximal 30.000 Euro begrenzt.

Nähere Informationen zum Innovationsgutschein finden Sie auf der Webseite der NBank unter

https://www.nbank.de/Unternehmen/Innovation/Innovationsgutscheine/index.jsp