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16.11.2020

Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe für Soloselbständige - Erweiterte Förderung ab Januar 2021

Das BMWi und das BMF haben bereits Ende Oktober in einer Pressemitteilung die Verlängerung der Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) für den Zeitraum Januar bis Juni 2021 angekündigt (sog. Überbrückungshilfe III).

Die neue Überbrückungshilfe III sieht insbesondere auch deutliche Verbesserungen für Soloselbstständige und die besonders hart betroffene Kultur- und Veranstaltungsbranche vor. Ziel der Neustarthilfe für Soloselbständige als Teil der Überbrückungshilfe III ist es, für Soloselbstständige (insbesondere Künstler und Kulturschaffende), die häufig keine Betriebskosten geltend machen können, eine Sonderunterstützung zu gewährleisten. Daher ist beabsichtigt, die bisherige Erstattung von Fixkosten um eine einmalige Betriebskostenpauschale (Neustarthilfe) zu ergänzen.

Geöffnet werden soll das Antragsverfahren zusammen mit dem Programmstart der Überbrückungshilfe III ab 01. Januar 2021. Aufgrund der nötigen technischen Programmierungen und der Abstimmungen mit den Ländern und der EU-Kommission können die Anträge einige Wochen nach Programmstart im neuen Jahr gestellt werden.
Details zur Antragstellung werden vermutlich in den nächsten Wochen feststehen. Wir informieren Sie über unseren Newsletter.