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20.01.2020

Heizen mit erneuerbaren Energien - Änderung der Förderung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt aktualisiert und die Fördermodalitäten angepasst.  

Eine wesentliche Änderung ist, dass die Heizungsförderung für Einzelmaßnahmen nahezu komplett von der KfW zum BAFA übertragen wird. Nah- und Fernwärme sowie die Optimierung der Heizungsanlage werden weiterhin von der KfW gefördert. Investitionszuschüsse für das Heizen mit erneuerbaren Energien werden zukünftig als prozentuale Förderung gewährt. Der Ersatz von Ölheizungen durch umweltfreundlichere Heizungen wird  zudem mit einem um 10 % erhöhten Fördersatz unterstützt.

Investitionszuschüsse werden in folgenden Bereichen gewährt (in Klammern sind die Fördersätze vermerkt):

  • Austauschprämie für Ölheizungen (gegen Gashybridheizung: max. 40 %; gegen Biomasse-Anlage oder Wärmepumpe: max. 45 %)
  • Gas-Brennwertheizungen (max. 20 %)
  • Gas-Hybridheizungen (max. 30 %)
  • Solarkollektoranlagen (max. 30 %)
  • Biomasse-Anlagen (max. 35 %)
  • Effiziente Wärmepumpen (max. 35 %)
  • Erneuerbare Energien Hybridheizungen - EE-Hybride (max. 35 %)
  • Maßnahmen zur Visualisierung des Ertrags erneuerbarer Energien (max. 1.200 Euro)

Anträge können u. a. von Unternehmen und freiberuflich Tätigen laufend beim BAFA eingereicht werden. Alle notwendigen Informationen zu den Förderbereichen und zum Antragsverfahren finden Sie auf der Website des BAFA unter Energie-Heizen mit erneuerbaren Energien.