Land Niedersachsen unterstützt bei Energie- und Ressourceneffizienzprojekten - Neues Zuschussprogramm für Unternehmen
Die neue Richtlinie "Steigerung der betrieblichen Ressourcen- und Energieeffizienz und Einsparung von Treibhausgasemissionen" soll über einen Zuschuss einen wirkungsvollen Anreiz für Unternehmen schaffen, trotz der aktuellen Krise in nachhaltige Projekte in den Bereichen Energieeffizienz, Ressourceneffizienz und Klimaschutz zu investieren.
Förderfähig sind nach dieser Richtlinie
Energieeffizienzprojekte:
- Investitionen in Gebäudesanierungen und -umbauten und Anlagen zur Verringerung des Energieverbrauchs (Prozesswärmeoptimierung, Abwärmenutzung, Einsatz energieeffizienter Geräte und Anlagen und erneuerbarer Energien)
- Errichtung von Anlagen zur Gewinnung von Wärme aus regenerativer Energie oder Nutzung industrieller Abwärme einschl. der Errichtung von Wärmenetzen sowie die innovative Speicherung
- erneuerbare Energien (jedoch keine Batteriespeichersysteme für PV Anlagen)
Ressourceneffizienzprojekte:
- Investitionen zur Neugestaltung von Produkten und Produktionsketten mit dem Ziel der Einsparung oder der Steigerung der Wiedereinsatzmöglichkeit von Materialien
- Investitionen in Maschinen und Anlagen zur Verbesserung der Ressourceneffizienz, z. B. durch Wiederaufarbeitung von Materialien oder zur Erhöhung des Recyclinganteils
Klimaschutzprojekte:
- Investitionen in innovative Technologien, Prozesse und Produktionsverfahren (insb. Pilot- und Demonstrationsvorhaben) zur Reduktion von Treibhausgasen
- Investitionen in Technologien zur CO2-Abtrennung- und Nutzung, die zur Reduktion von Treibhausgasen beitragen
Antragsberechtigt sind Unternehmen der privaten Wirtschaft. Im Zuge der Antragstellung ist eine sachkundige Prognose über die erzielte jährliche Einsparung an Tonnen CO2 Äquivalenten zu erstellen. Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung zur Projektförderung. Die Höhe des Zuschusses ist auf max. 3.500 Euro pro Tonne eingesparter CO2-Äquivalente begrenzt (insgesamt mind. 10.000 Euro und maximal 1 Mio. Euro bei Energieeffizienz- und Ressourceneffizienzprojekten bzw. 5 Mio. Euro bei Klimaschutzprojekten). Anträge können in Kürze bis zum 30. Juni 2022 über die NBank gestellt werden.
Nähere Informationen und Programmunterlagen zu der Richtlinie "Steigerung der betrieblichen Ressourcen- und Energieeffizienz und Einsparung von Treibhausgasemissionen" finden Sie in Kürze unter: https://www.nbank.de/Unternehmen/Energie-Umwelt/index.jsp