Start der verlängerten Überbrückungshilfe III plus
Unternehmen können seit letzter Woche die Überbrückungshilfe (ÜH) III plus für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2021 beantragen. Anträge können durch einen prüfenden Dritten bis zum 31. Dezember 2021 über die bekannte Plattform eingereicht werden: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Die bis Jahresende verlängerte ÜH III plus ist inhaltlich nahezu unverändert zur ÜH III plus für die Monate Juli bis September. Auch in der verlängerten ÜH sind Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mind. 30 % antragsberechtigt. Details zu den Förderbedingungen finden Sie bei Interesse in der veröffentlichten FAQ-Liste.
Verlängert wurde außerdem die Neustarthilfe Plus um die Fördermonate Oktober bis Dezember 2021, über die u. a. Soloselbständige eine Betriebskostenpauschale i. H. v. max. 4.500 Euro erhalten können.
Eine Antragstellung für das 4. Quartal soll voraussichtlich ab Mitte Oktober möglich sein (s. https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Neustarthilfen/Neustarthilfe-Plus/neustarthilfe-plus.html)