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26.03.2020

Soforthilfen - Unterstützung bei der Beantragung von Finanzhilfen

Seit dem 25.03.2020 sind die Informationen zu  den beiden Soforthilfen des Landes Niedersachsen verfügbar. Haben Sie etwas Geduld, wenn Sie nicht sofort auf das Kundenportal zugreifen können. Die NBank arbeitet mit Hochdruck daran, die technischen Voraussetzungen für die Antragstellung bereitzustellen. Sofern Sie Unterstützung bei der Antragstellung benötigen, stehen wir Ihnen in der Wirtschaftsförderung gerne unterstützend zur Verfügung. Hier noch einmal die beiden Förderprogramme in der Übersicht:

Niedersachsen-Soforthilfe Corona für Kleinunternehmen und Soloselbstständige
Es handelt sich um einen Zuschuss des Landes für Soloselbstständige und Kleinunternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten. Es wird ein Liquiditätszuschuss gestaffelt nach der Anzahl der Betriebsangehörigen bis zu 20.000 Euro zur Verfügung gestellt.

Niedersachsen-Liquiditätskredit für kleine und mittlere Unternehmen
Dabei handelt es sich um einen Kredit zur Liquiditätshilfe, der im ersten Schritt kleinen und mittleren Unternehmen einen Kreditbetrag bis 50.000 Euro zur Verfügung stellen kann. Ziel ist es, kleine und mittlere Unternehmen, die ein tragfähiges Geschäftsmodell haben und Perspektiven aufweisen, jedoch z. B. auf Grund von temporären Umsatzrückgängen im Zuge der Corona-Krise einen erhöhten Liquiditätsbedarf aufweisen, zu unterstützen.

Alle Informationen zu den Programmen finden Sie auf den Seiten der NBank.

Daneben steht in Kürze das Förderprogramm des Bundes für Soloselbstständige und Kleinstunternehmen bis 10 Beschäftigten zur Verfügung. Über die Förderung können von Soloselbstständigen und Kleinstunternehmen bis zu 15.000 Euro beantragt werden. Erhalten Sie bereits die Förderung Niedersachsen-Soforthilfe Corona, dann können Sie ergänzend auch die Förderung des Bundes beantragen, wenn der Liquiditätsbedarf noch nicht gedeckt ist. Informieren Sie sich gerne über den laufenden Stand auf unserer Informationsseite für Unternehmen.